Kündigung im Schadenfall

Hallo,

zu welchem Zeitpunkt kann ein Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen. Nur zum Ablauf der Versicherungsperiode? Gibt es nicht durch das neue VVG die Möglichkeit einen Vertrag nach einem Schaden innerhalb eines Monats zu kündigen (Kündigung von VN)?
Bsp: Hauptfälligkeit 06.04.2010, Schaden 26.03.2010. Kann der Versicherungsnehmer zum 06.04.2010 kündigen?
a) Nur wenn der Schaden bis zum 06.04.2010 abgewickelt wurde?
b) Oder bspw. auch wenn der Schaden erst zum 10.04.2010 reguliert wird.
Danke vorab.

Hallo,
das ist in §92 VVG geregelt:

(2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.