Guten Morgen,
ich hätte da mal eine Frage:
Meine Mutter hatte kürzlich einen kleinen Schadensfall mit der Privathaftpflichtversicherung. Nun möchte sie kündigen (nach Regulierung). Die Versicherung hat nun im Okt. 08 den Jahresbeitrag für das kommende Jahr schon von der Bank eingezogen. Bekommt sie nun nach Kündigung anteilsmässig den voraus gezahlten Beitrag zurück? Kann man sowas verlangen?
Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!
eingezogen. Bekommt sie nun nach Kündigung anteilsmässig den
voraus gezahlten Beitrag zurück? Kann man sowas verlangen?
Nein, bekommt sie nicht und kann sie auch nicht verlangen, aber sie kann zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, dann hat sie die versicherungsprämie „genutzt“.
Hallo Nordlich,
naja, wenn der Versicherer schon das neue VVG auch im Bestand anwendet würde die anteilige Prämie rückerstattet werden.
Gruß
Andreas
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Hi,
naja, wenn der Versicherer schon das neue VVG auch im Bestand anwendet
mir ist das noch nicht begegnet. Weißt Du ob das gängig ist ?
Gruß
Nordlicht
mir ist das noch nicht begegnet. Weißt Du ob das gängig ist ?
Hi,
viele VR (die meisten?) werben damit, dass sie zum Vorteil der Kunden die neuen Regelungen anwenden… aber in der Praxis? Im vorliegenden Fall wurde der Schaden bearbeitet, da würde ICH den Beitrag auch einbehalten.
Grüße, M
Hi,
hmmm, soooo viele Schadenkündigungen kommen mir da auch nicht unter. Wie MASCH aber schon schreibt: geworben haben einige damit, ob das aber auch bis zum letzten Sachbearbeiter und zur EDV durchgedrungen ist, ist eine andere Frage…
Gruß
Andreas
mir ist das noch nicht begegnet. Weißt Du ob das gängig ist ?
Gruß
Nordlicht