Kündigung im Urlaub

Hallo

Person x ist seit 7 jahren in der selben Firma… allerdings von Okt.07 bis april 08 eine Auszeit genommen.Und zwischendurch 3 verschiedene Pächter.

Person X bekam am heutigen Tag ihre Kündigung zum 31.12. 2009 wobei Person X aber vom 1.12.2009-19.1.2010 im Urlaub ist. Kann Person X darauf bestehen das diese Kündigung zum 31.1. 2010 abgeändert wird?

Die Geschäftsleitung weiß das Person X am 1.12 wegfliegt und auch erst am 18.1. wiederkommt, jedoch steht als letzter Absatz in der Kündigung das Person X sich sofort nach erhalt beim Arbeitsamt zu melden hát.

Wie kann Person X sich absichern damit sie dem Arbeitsamt nach der Rückkehr glaubhaft beweisen kann das die Kündigung an einem Wochenende und nur 1/2 Werktag vor Abflug ausgestellt wurde.

Fragende grüße
Angela

Hallo

Sofern es sich bei dem Urlaub um Urlabu aus dem aktuellen Kalenderjahr handelt, sollte das keine Auswirkungen haben. Der Resturlaub ist abzugelten und der Beginn vom Bezug des ALG verschiebt sich entsprechend nach hinten. Ergo muß der AN auch erst nach seiner Urlaubsageltung bei der AfA zur Verfügung stehen.

Und noch einmal auf die konkrete Frage bezogen: nein, der AG muß den Beendigungstermin nicht abändern.

Gruß,
LeoLo