Hallo
Person x ist seit 7 jahren in der selben Firma… allerdings von Okt.07 bis april 08 eine Auszeit genommen.Und zwischendurch 3 verschiedene Pächter.
Person X bekam am heutigen Tag ihre Kündigung zum 31.12. 2009 wobei Person X aber vom 1.12.2009-19.1.2010 im Urlaub ist. Kann Person X darauf bestehen das diese Kündigung zum 31.1. 2010 abgeändert wird?
Die Geschäftsleitung weiß das Person X am 1.12 wegfliegt und auch erst am 18.1. wiederkommt, jedoch steht als letzter Absatz in der Kündigung das Person X sich sofort nach erhalt beim Arbeitsamt zu melden hát.
Wie kann Person X sich absichern damit sie dem Arbeitsamt nach der Rückkehr glaubhaft beweisen kann das die Kündigung an einem Wochenende und nur 1/2 Werktag vor Abflug ausgestellt wurde.
Fragende grüße
Angela