Kündigung im Urlaubstag

Liebe/-r Experte/-in,
Wie ist die Rechtslage, wenn sich folgendes ereignet: Man geht mehrere Wochen in Urlaub und wenn man wiederkommt, bekommt man eine Kündigung per Enschreiben geliefert. Kündigung datiert auf ersten Urlaubstag und versucht zuzustellen wärend Abwesenheit.
Gilt dann das Datum auf dem Schriftstück, oder der tatsächlichen Zustellung?

Danke für alle Antworten und jedwege Information!

MfG

Stephan

Hallo Stephan,

das kann ich leider keine Antwort finden. Frag doch einmal, warum sie dir nicht die Kündigung am letzten Arbeitstag zugestellt haben? Wie lange ist Deine Kündigungsfrist? Das ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Habt ihr einen Betriebsrat, dann wende Dich schnell an diesen. Es kommt auch auf den Kündigungsgrund an, ob und was du dagegen tun kannst.
So weit ich weiß, werden die Termine wegen der Einspruchsfrist vor Gericht wegen Urlaub nicht so ohne weiteres nach hinten verschoben. Da kann schnell die Zeit für einen Wiederspruch abgelaufen sein.

Viele Grüße

Aus meiner Sicht gilt die Zustellung nicht das Datum der Kündigung.

Moin Stephan,

aus meiner Sicht ist die Kündigung rechtswirksam, da das Schreiben unstrittig fristgerecht bei Dir, d. h. in Deiner Einflussspäre, angekommen ist. Das Du Deinen Briefkasten nicht täglich kontrollierst, sei es wegen Urlaub oder anderer Gründe, spielt dabei keine Rolle.
Sorry, das ich Dir keine für Dich positivere Antwort geben kann.

Gruß

Andreas

Leider kann ich dazu nichts sagen, da ich Experte für Arbeitssicherheit und nicht für Arbeitsrecht bin.
Viel Erfolg weiterhin!
Gruß

Hallo,

in diesem Fall würde ich unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einbeziehen.
Im Prinzip ist eine Kündigung auch während Urlaubes möglich.
Habt Ihr einen Betriebsrat ?

Freundliche Grüße

Hallo Stephan.
Konnte dir leider nicht früher antworten, da ich mehrere Wochen im Aussendienst tätig war.
Ich hoffe du hast die richtige Antwort schon bekommen.
Kenne mich in dieser Materie überhaupt nicht aus.
Bitte entschuldige.
Hoffe du bist erfolgreich.
Gruß Beno

Lieber Stephan,
Deine Frage ist mir zu speziell und es fehlen noch wichtige Informationen: Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, Mitwirkung des Betriebsrates etc. etc… Ich glaube, Du solltest dich an den Rechtssekretär Deiner Gewerkschaft oder aber an einen Fachanwalt wenden. Viel Erfolg in der Zukunft!