Kündigung im Versteigerungsobjekt

Hallo,

bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie hat der Käufer ein Sonderkündigungsrecht. Wenn nun aber Hauptgläubiger und Käufer den Verkauf vor dem Versteigerungstermin abschließen. Ist es dann ein normaler Verkauf und der Mieter kann bleiben oder gilt das als Verkauf innerhalb des Verfahrens und es besteht das Sonderkündigungsrecht?

Danke für Eure Antworten.

Der Hauptgläubiger muss ja für einen Verkauf das ZV zurücknehmen,mithin gibt es dadurch auch kein Sonderkündigungsrecht mehr.Die Frage ist aber,wie verhalten sich der Schuldner und die weiteren Gläubiger ??

Das Sonderkündigungsrecht im ZV-Verfahren ist Mietern gegenüber eher ein zahnloser Tiger. Letztendlich zählt dabei auch nur das normale Mietrecht mit den bekannten Kündigungsgründen.
Ihre Berechtigung und damit auch die sinnvolle Anwendbarkeit hat das Sonderkündigungsrecht bei vom Schuldner selbstgenutzten Objekten.
Fazit:
Ob mit ZV oder einem vorherigen Verkauf wird der Meistbietende / der Käufer den ungeliebten Mieter nur bei Eigenbedarf bzw. den sonstigen bekannten gründen los (mit all der dafür erforderlichen Verzögerung)
Mit dem Alteigentümer kann im Vorverkauf eine Räumung problemlos vereinbart werden.

vnA

Ihre Berechtigung und damit auch die sinnvolle Anwendbarkeit
hat das Sonderkündigungsrecht bei vom Schuldner
selbstgenutzten Objekten.

Nein, gegenüber dem Eigentümer/Schuldner braucht es kein Sonderkündigungsrecht, denn die zugeschlagene Zwangsversteigerung ist rechtlich gleichbedeutend mit einem sofortigen Räumungsbefehl.

Gruß Steffi

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