Hallo zusammen,
angenommen, Person A wurde gekündigt. Kündigungsfrist 2 Monate.
Während dieser Kündigsfrist bewirbt sich A:
Muss A in seiner Bewerbung erwähnen, dass ihm gekündigt wurde?
Muss A dieses im Vorstellungsgespräch erwähnen?
Freue mich auf die Antworten. Danke!
Viele Grüße
Matthias
Gandalf
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Hallo Matthias,
Muss A in seiner Bewerbung erwähnen, dass ihm gekündigt wurde?
nein.
Muss A dieses im Vorstellungsgespräch erwähnen?
Wenn er nicht gefragt wird, nicht.
Wenn der andere aber fragt, ist wahrheitsgetreu zu antworten!
Gandalf
Danke…
…für Deine Antwort! Sehr hilfreich!
Viele Grüße
Matthias
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