Person A möchte nach der Elternzeit nicht mehr im Betrieb arbeiten.
Person A weiss, dass die Frist 3 Monate beträgt. Wann müsste Person A genau kündigen, wenn am 15. Dezember der erste Arbeitstag wäre?? Zum 15.12 oder zum Ende des Monats?? Und wenn zum Ende des Monats was sollte Person A dann machen um ab dem 15.12. trotzdem nicht mehr im Betrieb bis Ende des Monats arbeiten zu müssen?
Zweite Frage. Für den Fall Person A möchte mit dem AG einen Aufhebungsvertrag machen. Denn Person A hat einen neuen Job der jetzt schon aufgenommen werden kann trotz Elternzeit. Was macht Person A um jetzt schon arbeiten zu dürfen, wenn der AG keinem Aufhebungsvertrag zustimmt ??
Hallo
So eine freundliche Anrede schadet ja nicht, oder?
Wann müsste
Person A genau kündigen, wenn am 15. Dezember der erste
Arbeitstag wäre?? Zum 15.12 oder zum Ende des Monats??
Zum 14.12.
wenn zum Ende des Monats was sollte Person A dann machen um ab
dem 15.12. trotzdem nicht mehr im Betrieb bis Ende des Monats
arbeiten zu müssen?
entfällt
Zweite Frage. Für den Fall Person A möchte mit dem AG einen
Aufhebungsvertrag machen. Denn Person A hat einen neuen Job
der jetzt schon aufgenommen werden kann trotz Elternzeit. Was
macht Person A um jetzt schon arbeiten zu dürfen, wenn der AG
keinem Aufhebungsvertrag zustimmt ?
Auf Risiko spielen, die Arbeit aufnehmen und allen Ärger in Kauf nehmen, ggf vereinbarte Vertragsstrafe zahlen oder aber feststellen, daß die vorzeitige Arbeitsaufnahme vom alten AG gar nicht geahndet wird bzw keinen Schaden nach sich zieht. Nachher ist man immer schlauer.
Wird die Elternzeit bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme im September beim neuen AG fortgesetzt? Irgendwo in meinem Hinterstübchen klingelt etwas, daß zumindest dann die vertraglich vereinbarten Fristen anstelle der 3-Monats-Frist genutzt werden können, auch wenn diese kürzer sind. Je nach gültiger „normaler“ Küfrist, wäre dann ein schnellerer Abschied beim aktuellen AG denkbar.
Gruß,
(Auch eine freundliche Verabschiedung schadet nix)
LeoLo
Hallo,
danke für die Antwort.
Also 3 Monate Frist in der Elternzeit weiss Person A.
Also müsste Person A jetzt zum 14.12 kündigen, damit die Frist eingehalten wird hin zum 15.12.
Person A könnte eben Mitte September neue Arbeit ggf. Anfang Oktober beginnen.
Wenn jetzt zum genannten Datum gekündigt wird, dann müsste Person A auf keinen Fall mehr im alten Betrieb arbeiten, oder ? Ist ja gekündigt.
Aber darf PErson A dann die neue Arbeit aufnehmen, denn wäre ja dann in der Kündigungsfrist??
Denn Person A möchte auf keinen Fall im alten Betrieb arbeiten, sondern die neue Arbeit antreten.Person A ist ganz verzweifelt, weil will nicht mehr zum alten AG.
Die normale Kündigungsfrist würde normal 4 Wochen betragen. Glaubt Person A zumindest, denn Person A ist schon 9 Jahre im Betrieb.
Gruss
WANN gekündigt wird ist, wenns länger ist als die kündigungsfrist ist, irrelevant
das heisst wenn jemand 2 jahre elternzeit nimmt und weiss das sie am 15.12.2012 wieder zum dienst müsste und eine kündigungsfrist v. 3 monaten zum monatsende hat, muss sie die auch einhalten
entweder 15 tage vor ende der elternzeit schon raus oder eben noch 15 tage da …
vielleicht ist ja noch resturlaub da … dann kann man damit die 15 tage überbrücken …
wenn der MA ende Dezember raus sein will dann muss die Kdg bis ende Sept. da sein
wenn die kdg. jedoch schon für ende november greifen soll dann halt ende august da sein …
bei einer kdg.frist v. 3 monaten zum montsende…
Hallo
Da vermutlich eine Diskussion mit zweites-ich keinen Sinn hat, an dieser Stelle nur kurz der Hinweis an den TE, daß das alles Unsinn ist:
Gruß,
LeoLo
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