Kündigung in der Elternzeit

Hallo!

Wenn man während der Elternzeit beim bestehenden Arbeitgeber als Aushilfe bzw 400 euro-job beschäftigt ist und gerne kündigen möchte, um einen Teilzeitjob in der Nähe zu suchen. Hat man in so einem Fall eine besondere Kündigungsfrist oder ist keine Änderung gegenuber dem Arbeitsvertrag, welcher vor der Elternzeit abgeschlossen wurde

Generell ist eine vierteljährliche Kündigungsfrist d.h. zum 31.03 kündigen und zum 01.07. ist man somit „entlassen“. Die Elternzeit geht bis februar und könnte noch ein weiteres Jahr verlängert werden.

Danke

Lalu84