Kündigung in der Elternzeit

Hallo,

angenommen, jemand wollte ursprünglich drei Jahre Elternzeit nehmen und hat des bei seinem Arbeitgeber auch so angegeben. Nach dem zweiten Jahr bekommt er plötzlich ein tolles Jobangebot, das er annehmen möchte. Einziger Haken: Er müsste innerhalb einer Woche anfangen.
Jetzt möchte er das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen AG kündigen. Ist er auch in der Elternzeit an Kündigungsfristen gebunden (im Arbeitsvertrag steht nix zur Kündigung, es gibt keinen Tarifvertrag - also gelten die normalen gesetzlichen Regelungen)? Wenn ja, wie lange Kündigungsfrist muss er im Ernstfall (Betriebszugehörigkeit 8 Jahre) einhalten? Danke für eure Hilfe!

Lieber Gruß von

Teddy

Hallo

Wenn ja, wie lange Kündigungsfrist muss er im
Ernstfall einhalten?

Ja. 4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Ich sehe zudem keinen Grund (außer pures „Ärgern“), welcher den AG davon abhalten sollte, den AV mit Dir vorzeitig zum gewünschten Termin aufzuheben.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

der Arbeitnehmer hättet hier auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.

mfg: Josef

NEIN!!!
Hi!

der Arbeitnehmer hättet hier auch die Möglichkeit einer
fristlosen Kündigung.

Das ist nicht nur völlig daneben und falsch, es ist geradezu unverschämt, hier solch einen Unsinn zu posten!

Welcher Grund wäre hier nach §626 BGB so wichtig, dass ein weiteres Zusammenarbeiten unzumutbar wäre?

Gruß
Guido

@IVO - Sorry, ich hab’s versucht, aber da stehen mir die Haare zu Berge

Hi,

Hatten wir beim letzten BR-Seminar in Erfurt.
Der Tipp stammt von einem Rechtsanwalt der Arbeitsrecht für Arbeitnehmer vertritt.
Der wird es wohl besser wissen.
Oder sollet er uns doch angelogen haben?
Ich finde es gut, dass Du dein Hobby nicht zum Beruf gemacht hast.

mfg: Josef

Hi,

Hatten wir beim letzten BR-Seminar in Erfurt.
Der Tipp stammt von einem Rechtsanwalt der Arbeitsrecht für
Arbeitnehmer vertritt.

Hallo Josef Spiess, und der hat geraten, dass man fristlos kündigen soll, wenn man eine neue Stelle in Aussicht hat, wo der Arbeitgeber nicht warten kann/will?

Der wird es wohl besser wissen.
Oder sollet er uns doch angelogen haben?

Das würde sich nicht nur Guido sondern auch mir evtl. erschliessen, wenn du dazu vielleicht doch etwas mehr erzählst. Denn bis jetzt sehe ich hier (ebenfalls) keinen Grund für eine fristlose Kündigung.

MfG

Super
Hi!

Hatten wir beim letzten BR-Seminar in Erfurt.

Nicht genau zugehört?

Der Tipp stammt von einem Rechtsanwalt der Arbeitsrecht für
Arbeitnehmer vertritt.

Dann habe ich nur Mitleid für die von ihm vertretenen Arbeitnehmer!

Der wird es wohl besser wissen.

Nö! Punkt!
Es gibt halt in jeder Berufsbranche auch Ahnhungslose! Schade allerdings, wenn daraus ein Schaden für andere entsteht!

Oder sollet er uns doch angelogen haben?

Entweder hatte er tatsächlich keine Ahnung, oder Du hast nicht richtig zugehört!

Ich finde es gut, dass Du dein Hobby nicht zum Beruf gemacht
hast.

Stimmt! Ich habe meinen Beruf zum Hobby gemacht!

Gruß
Guido

Hallo.

der Arbeitnehmer hättet hier auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.

Eine fristlose - im Gesetz steht außerordentliche - Kündigung, edler Josef, bedarf eines wichtigen Grundes. Ein Arbeitnehmer könnte einen wichtigen Grund herleiten, wenn er/sie/es durch seine/ihre Tätigkeit an Leib und Leben geschädigt würde, wenn der Arbeitgeber nachhaltig seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, und was der schönen Dinge mehr sind. Einfach so fristlos kündigen gibt es schlicht und ergreifend nicht; zumindest fällt man damit vor deutschen Gerichten gar heftiglich aufs Antlitz. Und ein Rechtsanwalt, der solches erzählt, ist eine Flachschippe bemerkenswerten Ausmaßes. So die Äußerung denn tatsächlich so gefallen ist …

Gruß, Eillicht zu Vensre