Kündigung in der Insolvenz

Wenn in der Insolvenz vor bestehender Investition eines Investors gekündigt wird in einer mittleren Firma mit ca. 12 Mitarbeitern als einziger Mitarbeiter gekündigt wird, gilt da kein Sozialplan? Sollte die Firma dann weiterlaufen durch die Investition des Investors, lohnt sich dann eine Klage vor dem Arbeitsgericht und bekäme man eventuell eine Abfindung auch wenn nichts im Vertrag steht?

Hallo

Die Frage gehört eigentlich ins Brett Arbeitsrecht. Einen Sozialplan gibt es nur, wenn ein BR existiert, wage ich bei 12 AN mal anzuzweifeln…

Ob eine Klage gegen die Kü Aussicht auf Erfolg hat, kann man in solchen Fällen schwer sagen.

Vielleicht erst einmal folgendes abgeklärt:
Wer hat gekündigt (war es der Insolvenzverwalter?)
Wieviele AN sind es genau? Alles 12 Vollzeit-AN?
Wie lange ist der fiktive AN bereits beim AG bschäftigt?
Wie lange ist die eingehaltene ordentliche Kündigungsfrist?
Wieso fragt der fiktive AN bzgl der Klage nach einer Abfindung? Geht es nicht um Weiterbeschäftigung?

Gruß,
LeoLo

Hallo, danke für die schnelle Antwort :smile:

Ohje das falsche Board auch noch!!! :frowning:

Ja der Insolvenzverwalter hat gekündigt. (Angeblich)
Mal angenommen es sind 6 AN Vollzeit und 4 Teilzeit und 2 freiberufliche bzw 400 Euro Basis Kräfte

Beschäftigungsdauer sagen wir mal 2 Jahre und 2 Monate.
Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.
Der AN würde neben der Abfindung natürlich auch um Weiterbeschäftigung klagen.
BR gibts natürlich keinen.

Aber ich meine irgendwas gelesen zu haben, dass wenn VOR der Unterzeichnung mit dem Investor gekündigt wird, diese AN dann nicht mehr übernommen werden müssen.

Hallo

Also Kündigungsschutz scheint auf den ersten Blick nicht zu bestehen. Es kann sein, daß wenn bei einer betriebsbedingten Kündigung sich die wirtschaftliche Lage nachweislich entsprechend zum Besseren ändert und dies während die Kündigungsfrist noch läuft…daß man dann mit einer Klage eine Chance auf eine Weiterbeschäftigung erzielen kann.

Aber solche Sachen können hier im Forum nicht ausreichend beleuchtet werden. Fachanwalr vor Ort wäre sinnvoll.

Gruß,
LeoLo

Aha danke verstehe. D.h. wenn der Investor noch bis 31. unterschreiben würde :smile: Na gut muss man mal sehen.

Hallo Aurora

Du mußt das so sehen: Ein Insolvenzverwalter hat ja erst einmal die Pflicht, die Kosten zu reduzieren und den Betriebsablauf gleichzeitig mindestens kostendeckend fortzuführen. Die wird ihm anfänglich zumeist noch gut gelingen, weil das Insolvenzgeld einen erheblichen Kostenfaktor abdeckt. Sofern aber das Ende des Insolvenzgeldes in Aussicht steht, muß der Insolvenzverwalter irgendwann mangels Perspektiven aber auch die Arbeitnehmer entlassen. Es ist im geschilderten Falle aber schon merkwürdig, wenn nur einer entlassen wird, obgleich ein Investor mit dem Aktenkoffer schon vor der Tür steht. Das riecht schon deutlich nach einer Absprache zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsübernehmer, ungefähr so: „Ich übernehme 90% der Belegschaft, die AN A,B,C,D schmeißt Du mir aber vorher raus, ok?“ Wenn also ein Betriebsübergang stattfindet, wäre es sinnvoll, wenn man sich als AN vorher sich schon rechtlich perfekt aufgestellt hat. Das kann übrigens auch nach dem Ende der Küfrist und einem dann stattfindenden Betriebsübergang sinnvoll sein.

Gruß,
LeoLo

!
Was aber wenn der Investor aus Dubai ist und nur das Geld gibt, also ein stiller Teilhaber ist und die Firma unter selbem Namen weiterläuft. Ist es dann auch ein Betriebsübergang? Sieht es dann anders aus?
Wenn man nun auf Weiterbeschäftigung klagt und gewinnt, wird es einem die Firma aber nicht grad leicht machen kann ich mir vorstellen?!

Ist überhaupt anzunehmen, dass es nach dem Insolvenzgeld noch Gehalt gibt für den Monat? (Die Insolvenzveralterfirma sagt angemommen ja gibt es. Und die haben aber z.B. vorher im August auch schon gesagt, die Firma läuft noch mind. 6 Jahre weiter ist doch alles super, keiner braucht Urlaub zu nehmen) Rechtlich müssten die nichts zahlen oder?
Was ist wenn nur noch ein Techniker da ist, der sich beschwert weil er die Arbeit nicht schafft und zu hören bekommt: Der andere ist zu teuer und übern Winter haben wir nicht soviel zu tun, wir stellen ihn nach 6 Monaten wieder ein und jetzt suchen wir eine 400 Euro Kraft (sozusagen als Ersatz für den gekündigten AN, jemand der diesselbe Arbeit sozusagen in schwarz macht). Könnte man dann vorgehen?

UND mit dem Investor noch mal. Wie lange braucht ein Investor um sich zu entscheiden? Wenn die Verhandlungen schon seit August gehen sollte doch langsam mal ein Vertrag aufgesetzt werden? Stattdessen würden ständig noch Unterlagen (wie kommt die Firma über den Winter, neue Konzepte) angefordert. Das wäre doch auch komisch? Könnte es sein, dass die Insolvenzverwalterfirma lügt und es gar keinen Investor gibt? KOmmt das in der Praxis oft vor? Dass die nur wollen, dass jeder brav und fleissig weiterarbeitet um möglichst viel Masse zu schaffen? Kann man irgendwo rausfinden, wer dieser dubiose Investor ist? D.h. wenn der schon 16 Firmen gekauft hätte, müsste man das doch irgendwo rausfinden können?

Hallo

Wie gesagt, Fachanwalt.
Investor wäre kein Betriebsübergang.
Das ist alles über ein Forum nicht mehr zu diskutieren.

Gruß,
LeoLo

Ok. Wie ist es im Allgemeinen mit Insolvenzverwaltern? Kommt es da auch mal vor dass ein potentieller Investor nur vorgegaugelt wird?