Kündigung in der Probezeit

In mehereren Artikeln im Internet ist zu lesen das man in der Probezeit nicht nur 2Wochen Kündigungsfrist hat sondern auch an jedem Wochentag kündigen kann. Stimmt das wirklich und wenn ja, wo ist es rechtlich festgehalten?

In mehereren Artikeln im Internet ist zu lesen das man in der
Probezeit nicht nur 2Wochen Kündigungsfrist hat sondern auch
an jedem Wochentag kündigen kann. Stimmt das wirklich und wenn
ja, wo ist es rechtlich festgehalten?

$ 622, Abs 3 BGB
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Ebenfalls grußlos
Guido