Kündigung in der Probezeit

hallo an alle-
folgender fall : in einem arbeitsvertrag steht unter dem punkt PROBEZEIT folgender text :
" Das Arbeitsverhältnis beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit, während der es von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der jeweils gesetzlich zulässigen Mindestfrist gekündigt werden kann."

wie ist den diese gesetzlich zulässige Mindestfrist ??? bzw wo kann ich das nachlesen ??

gruss jarro

Hallo Jarro,

Kündigungsfristen sind im BGB geregelt, genauer gesagt §622.

Gemäß §622 Absatz (3)kann während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten,das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Gruß
Mona