hallo an alle-
folgender fall : in einem arbeitsvertrag steht unter dem punkt PROBEZEIT folgender text :
" Das Arbeitsverhältnis beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit, während der es von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der jeweils gesetzlich zulässigen Mindestfrist gekündigt werden kann."
wie ist den diese gesetzlich zulässige Mindestfrist ??? bzw wo kann ich das nachlesen ??
gruss jarro