Kündigung in der Probezeit

Hallo,

wie ist es eigentlich, wenn man in der Probezeit Mist baut und der Arbeitgeber dem AN kündigt? Nehmen wir mal an die Kündigung hat der AN schon mündlich, d.h. er kann sich auf eine schriftliche noch gefasst machen.
Meine Überlegung: für diesen jemand wäre es wegen Bewerbungen/ Lebenslauf besser, wenn er selbst kündigt. Aber wie ist das dann mit der ARGE, droht ihm wenn er selbst kündigt eine Sperre? Und wenn ja, droht diesem jemand das auch wenn er in der Probezeit gekündigt wird?

Danke im voraus für die Antworten.
Jessica

Dieter Nuhr
Hi!

[MOD] Vorposting wg. FAQ-Verstoßes gelöscht

Das ist pauschal genau so ein Blödsinn…

[MOD] Vorposting wg. FAQ-Verstoßes gelöscht

…wie das!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Hallo,

es wäre auf keinen Fall besser selber zu kündigen. Es sollte im Lebenslauf eher darauf verzichtet werden, anzugeben wodurch die letzte Beschäftigung endete.

Eine Sperre droht aber zum einen bei Eigenkündigung, aber auch wenn der Arbeitgeber im entsprechenden Vordruck bei der ARGE angibt, dass aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers gekündigt wurde.

Grüße

AG80