Außerordentlich wurde er gekündigt weil er Nachname Gelder kassiert hat und diese dann auch noch dummerweise zum Teil ausgegeben hat.
Dann wurde der AN krankgeschrieben.
Der AG kündigt den AN in der Probezeit Außerordentlich bei diesem Vorfall.
Nach 3 Monaten hat AG das Nachnamegeld von AN wieder zurückbekommen.
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch des AN aus ? Muss AG den Urlaub nicht ausbezahlen weil der AN den Urlaub bis zu seiner Kündigung nicht nehmen konnte ?
Der AG besitzt noch private Sachen des AN und rückt die Sachen auch nicht raus.
AN drohte AG mit Anzeige.
Daraufhin droht AG dem AN moit Anzeige wegen des Nachnamegeldes.
In der Kündigung nannte der AG „eine Unterschlagung“ des Nachnamegeldes.
Kann der AG den eine Anzeige machen obwohl er das ganze Geld wieder bekommen hat ?
Kann der AG den eine Anzeige machen obwohl er das ganze Geld
wieder bekommen hat ?
Ja aber sowas von.
Der ehemalige AN sollte froh sein, dass der AG ihn nicht angezeigt hat. Im Normallfall wird soetwas immer angezeigt. Kann auch nachträglich noch passieren.
die juristische Antwort: Natürlich darf der AG die Sachen nicht behalten, und muss korrekt abrechnen.
Die lebenspraktische Antwort: Wenn der AN jetzt einen Aufstand macht, wird der AG die Unterschlagung zur Anzeige bringen, und das wird für den AN wohl um Einiges übler ausgehen, als jetzt einfach die Klappe zu halten, und sich zu trollen.