Kündigung in der Probezeit

Hallo,

jemand befindet sich noch in der Probezeit und möchte seinen Arbeitsvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Zum 14.02.2011 (Montag) hat er einen neuen Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma. Wenn er am 31.01. (Montag) kündigt, kann er dann zum 14.02. oder zum 15.02. in der neuen Firma anfangen?
Wann muss man kündigen um am 14.02.2011 das neue Arbeitsverhältnis antreten zu können, ohne sich am Wochenende arbeitslos melden zu müssen?

Hi!

jemand befindet sich noch in der Probezeit und möchte seinen
Arbeitsvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
Zum 14.02.2011 (Montag) hat er einen neuen Arbeitsvertrag bei
einer anderen Firma. Wenn er am 31.01. (Montag) kündigt, kann
er dann zum 14.02. oder zum 15.02. in der neuen Firma
anfangen?

Zum 15.02.2011.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages zu laufen, an dem man sie Kündigung zustellt.

Wann muss man kündigen um am 14.02.2011 das neue
Arbeitsverhältnis antreten zu können, ohne sich am Wochenende
arbeitslos melden zu müssen?

Ich gehe mal davon aus, dass am Wochenende die Kündigung niemand in Emfang nehmen kann:
Am 28.01.2011 zum 14.02.2011 - die Frist ist eine Mindest frist.

Gruß
Guido