X is seit dem 15.03.2012 in einem Beschäftigungsverhältnis, hat aber eine neue Stelle zum 01.05.2012 in Aussicht. Im Vertrag(lt.Tarifvertrag) steht das X (in der Probezeit = 6 Monate) „2 Wochen zum Ende des Monats“ kündigen kann.
Wann müsste X dann spätestens seine Kündigung zum 30.04.2012 eingereicht haben? Und wenn X sie später als „2 Wochen zum Monatsende“ einreiche, sagen wir z.B. den 20.04.2012, wäre die Kündigung dann erst zum 31.05.2012 gültig?
Wann müsste X dann spätestens seine Kündigung zum 30.04.2012
eingereicht haben?
Am 16.04.
Und wenn X sie später als „2 Wochen zum
Monatsende“ einreiche, sagen wir z.B. den 20.04.2012, wäre die
Kündigung dann erst zum 31.05.2012 gültig?
Ja
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Oh Entschuldigung, hab ich in der Hektik gar nicht mitbekommen! Vielen Dank für die Beantwortung!!!