Kündigung in der Probezeit

Hallo,

habe heute per e-mail (voarb & soll per Einwurfeinschreiben zugestellt wrden) meine Kündigung erhalten mit der Begründung des unentschuldigten Fehlens.

War seit den 26.03 krank & habe dies auch telefonish mitgeteilt & meine Krankmeldung am 27.03 per Post abgeschickt (laut meinen AG nie angekommen, erst die Folgebescheinigung am 01.04).

Meine Frage dazu bin noch in der Probezeit, kann man mich deswegen fristlos kündigen oder muss der AG mich fristgerecht also 2 Wochen kündigen & ab wann ist die Küdigung überhaupt rehtskräftig? ab Zustellung des Einschreibens oder des Poststempels?

  1. Kündigung ist nur gültig, wenn schriftlich ausgehändigt (E-Mail zählt nicht), d.h. bei Zugang beim Empfänger - insofern bist Du noch nicht gekündigt, wenn bisher nur Mail vorliegt.
  2. Natürlich kann der Arbeitgeber außerordentlich kündigen, wenn er dafür unentschuldigtes Fehlen geltend macht. So wie er nachweisen müsste, dass Du die Kündigung erhalten hast, so müsstest Du nachweisen, dass er die rechtzeitige Krankmeldung erhalten hat. Dann würde sich eine Klage evtl. lohnen

Ob bei einem unentschuldigtem Fehlen eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung verhältnismäßig erscheint, wage ich sehr anzuzweifeln. Wenn Dein Arbeitgeber jedoch schlau ist, so spricht er gleich die Probezeitkündigung aus und zwar fristgerecht. Somit also mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ab Zustellung.

hallo
es heisst ja probezeit, ich denke in dieser zeit bist du freiwild und rechtelos.
auf nen arbeitgeber der dich wegen solcher kleinigkeit feuert, auf den kannste eh scheissen, ich würds tun.

hi-ist nichtig, da es NICHT unentschuldigt war. du hast dich telefonisch ja abgemeldet. und du kannst dir dafür auch ein duplikat vom arzt nachträglich holen-der krankenschein, der ja angeblich nicht angekommen ist.
es gilt das datum des eingangs. kein stempel oder einschreiben.
mfg