kann mir jemand von euch sagen, ob man Arbeitslosengeld erhält, wenn man seinen Arbeitgeber „bittet“ einem zu kündigen (bei Selbstkündigung bekommt man ja offenbar 3 Monate kein Arbeitslosengeld) weil es für einen keinen Sinn mehr macht und man einfach zu frustriert ist (fehlendes feedback bzw. Umsatz im Vertrieb, interner Druck etc.) oder sieht das im CV dann blöd aus wenn einem selbst gekündigt wurde obwohl man dies selbst angestoßen hat?
Die Probezeit (läuft noch 2 Monate) ist ja da für da um zu testen ob es passt und beiden Seiten zufrieden sind.
Leider liegt noch kein unterschriftsreifer anderer Vertrag vor. Das Ganze weiter rauszögern ist tierisch unangenehm aber wenigstens würde man dann noch volles Gehalt beziehen.
Allgemein gilt das die Kündigungsgründe vom Arbeitsamt überprüft werden (tlw. Anruf). Arbeitgeber als Arbeitnehmer würden sich strafbar machen, wenn sie eine Absprache treffen.
Daher ist es fraglich ob ein Arbeitnehmer sich auf so etwas einlässt.
…du meintest wohl „daher ist es fraglich ob ein ArbeitGEBER sich auf so etwas einläßt“ oder ?!
Das heißt also das man nur die Möglichkeit habe die Kündigung zu provozieren (Krankmeldung, „Umsatzverweigerung“ o.ä.?) wenn man Arbeitslosengeld bekommen möchte? Man selbst sollte ja besser nur kündigen wenn ein neuer unterschriftsreifer Vertrag vorliegt sonst frisst die gehaltslose Zeit ja das Privatvermögen auf.
BG, Alex
Das klingt von deiner Erklärung her nach dem Versuch der Leistungserschleichung. Ja, die Probezeit ist für beide Seiten dazu gedacht, dass man die Gegenseite erproben kann. Der Gedanke geht aber nicht dahin, dass man damit eine Leistung erhält, die einem nicht zusteht, in diesem Fall das ALG. Der richtige Weg, wenn einem etwas nicht gefällt, ist die Kommunikation mit dem Chef. Aber nicht um gekündigt zu werden, sondern um das Feedback, welches dir fehlt, proaktiv einzuholen und um Hilfe einzufordern. Verkauf ist nicht immer jedermanns Sache, aber man kann es erlernen. Wenn man denn will. Wenn man nicht will, dann sucht man sich etwas anderes und kündigt dann selber.
sobald Du eine Arbeitgeberkündigung erhältst (hier sollte natürlich nicht Dein Wunsch benannt sein) erhältst Du auch Arbeitslosengeld.
Evtl. bekommst Du auch keine Sperrfrist, wenn Du selbst kündigst. Dann musst Du aber vorher mit der Arbeitsagentur sprechen und die Gründe Deiner Eigenkündigung darlegen!