Kündigung in der Probezeit

Hallo Ihr Lieben,
ich benötige eine Auskunft und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

Ich arbeite seit dem 20.07.2010 in der Altenbetreuung, habe eine Probezeit von 6 Monaten, einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Werktagen und eine Kündigungsfrist in der Probezeit von 14 Tagen.

und jetzt meine Frage wenn ich am 20.12.2010 fristgemäß zum 02.01.2011 kündige habe ich doch einen
Urlaubsanspruch von 12,5 Tagen für 5 Monate Arbeit, richtig? Wie ich hier gelesen habe werden bei dem Begriff Werktag 6 Tage Urlaub für eine Woche berechnet. Also 14 Tage Kündigungsfrist 12 Tage Urlaubsanspruch, ich kann dann also direkt nach der Kündigung nach Hause gehen? Korrekt? oder habe ich hier einen Denkfehler?
Danke im voraus für die Hilfe
Liebe Grüße Manja

Die Kündigungsfrist (14 Tage) zählt ab Zugang beim Arbeitgeber (wenn er also am 20.12 die Kündigung erhält, wäre der Ablauf des 03.01. der 14. Tag).
Wie hoch der Urlaubsanspruch ist lt. Arbeitsvertrag, weiß ich nicht. Wenn das so vereinbart ist, wie beschrieben, könnte das mit den Tagen hinkommen. Unabhängig davon geht allerdings einfach „nach Hause gehen“ nicht. Urlaub setzt immer voraus, dass der Arbeitgeber dem zustimmt. Ohne seine Zustimmung wird es „Arbeitsbummelei“ und er könnte sogar Schadenersatz fordern. Natürlich muss er den Urlaub gewähren, oder wenn der aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, den Urlaub abgelten. Doch das bleibt seine Entscheidung.

HAllo manja,

wenn du in der Altenpflege arbeitest, bist du doch sicherlich auch am Wochenende im Dienstplan mit eingeteilt, oder?

Sind deine Wochenendesdienste angeordnete Überstunden? Oder gehören Samstag und Sonntag zur regulären Arbeitswoche?
Wenn dem so ist, dann ist deine Rechnung falsch! Achte bitte darauf, dass du deinem noch-Arbeitgeber keine Arbeitszeit schenkst!

Laut gestetzlicher Reglung gehört der Samstag zu den Werktagen. Das heißt aber nicht, dass deine Arbeitswoche automatisch 6 Tage (Mo-Sa) umfasst.
Bei uns ist es z.b. so, dass wir laut Dienstvereinbarung eine 5 Tage Woche haben, aber der Laden 6 Tage die Woche offen hat. am 6ten tag, dem Samstag ist nur eine Minimalbesetztung da, die angeordnete Überstunden leistete. Für die Urlaubsrechnung zählen nur 5 Tage, verstehst du, was ich meine?

Wenn du nach einer Kündigung am 20.12 nach hause gehst, schenkst du deinem Arbeitgeber einen halben Tag Urlaub. Daher würde ich am 20.ten einen 1/2 Tag arbeiten und auf den 3.01.11 Kündigen. Wenn du noch überstunden hast, würde ich diese entsprechend abfeiern oder dir ausbezahlen lassen, je nachdem wie es bei euch üblich ist. Wenn du sie abfeierst, achte darauf, dass du die Kündigungsfirst entsprechend nach hinten verlegst!

Grüße