Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Arbeitnehmer befindet sich in der 6monatigen Probezeit eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Jetzt möchte er gerne zum 15.April kündigen und plant, die Kündigung schon am 12 März einzureichen. Nun die Frage: Könnte dann die Firma vom 14tägigen Kündigungsrecht Gebrauch machen und den MA vorzeitig kündigen ? Der MA hätte dann eine, wenn auch kurze, Zeit der Nichtbeschäftigung zu erwarten.
Nichts ist unmöglich, wenn auch nicht rechtens. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Wenn der Arbeitnehmer kündigt, kann der Arbeitgeber nicht einfach mit einer früheren Gegenkündigung „Rache“ nehmen. Aber leider gibt es Arbeitgeber, die das versuchen. Im Notfall hilft dann nur ein Rechtsanwalt.