Kündigung in der Probezeit

Hallo liebe karin chika,

und zwar beschäftigt mich folgendes.
Ich bin seit dem 15.03.2012 in einem Beschäftigungsverhältnis, bin aber auch wieder auf der Suche nach was neuem.
Ich hätte eine Stelle in Aussicht die zum 01.05.2012 beginnen würde. In meinem Vertrag(lt.Tarifvertrag) steht das ich (in der Probezeit = 6 Monate) „2 Wochen zum Ende des Monats“ kündigen kann.
Wann müsste ich dann spätestens meine Kündigung zum 30.04.2012 eingereicht haben? Und wenn ich sie später als „2 Wochen zum Monatsende“ einreiche, sagen wir z.B. den 20.04.2012, wäre meine Kündigung dann erst zum 31.05.2012 gültig?

Vielen Dank schonmal im Voraus!