Kündigung in der Probezeit

Hallo,

ich habe folgendes Problem: meine Chefin wollte mich fristlos kündigen. Meiner Meinung nach war dies nicht gerechtfertigt, ich hatte jedoch Angst, dass sie damit durch kommt und ich eine 3 monatige ALG Sperre bekomme, deshalb habe ich sie gefragt, ob ich nicht eine fristgerechte Kündigung bekommen könnte und ich dann auf das Geld in der Kündigungsfrist verzichte. Sodann sagte sie mir, dass sie dies mit ihrer Anwältin bespricht und ich dann eine Erklärung unterschreiben muss. Am nächsten Tag habe ich dann mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte,dass ich auf keinen FAll Verzichten soll da ich im Recht bin. Sodann habe ich ihr geschrieben, dass ich der fristlosen Kündigung widerspreche. Daraufhin hat meine Chefin mir eine Aufforderung geschickt, dass ich zur Arbeit kommen soll. Wenn ich dies nicht tue kündigt sie mich fristlos. Ich habe ihr sodann mitgeteilt, dass sie mir einen anderen Arbeitsort in der Nähe vermitteln soll da wir eine mündliche Absprache hatten,dass ich nur im Umkreis arbeite. Am nächsten Tag habe ich eine normale also fristgerechte Kündigung im Briefkasten gehabt.Außerdem vermittelte sie mir einen anderen Arbeitsort in der Nähe wo ich während der Kündigungsfrist auch gearbeitet habe. Nun wo es um die Gehaltszahlung geht, sagt sie ich hätte ja verzichetet. Ich bin aber nun davon ausgegagnen, dass sie auf die Verzichtserklärung gar nicht eingegangen ist da ich ja auch während der Kündigungsfrist gearbeitet habe. Es wurde kein Wort mehr davon erwähnt. Außerdem hat sie mir nach meinem Vorschlag noch eine Aufforderung geschickt. War meine Frage wirklich eine Verzichtserkärung? Wir haben ja gar keine schriftliche Vereinbarung oder ähnliches.

Moin, moin,
das Thema ist zu komplex. Bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Gruß
ppunktb

Hallo Lillifee 1487,
ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube zu wissen, daß der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der Probezeit einen Arbeitsvertrag ohne Begründung kündigen kann. Wie es sich nun bei Deiner Situation verhält kann ich Dir nicht sagen, aber wenn Du kein Schriftstück unterschrieben hast und deiner täglichen Arbeit nachgegangen bist kann der Arbeitgeber auch nicht deinen Verdienst verweigern.
Ich wünsche Dir, dass Dein Problem gütlich erledigt werden kann und hoffe Dir bei Deinem Problem einwenig geholfen zu haben.
Liebe Grüße Nobbody
(ein kleiner Tip: wie es in den Wald hinein ruft so schalt es heraus)

Hallo lillifee1487,
so was kenne ich gar nicht, das man in einem besthenden
Arbeitsverhältniss unentgeltlich arbeitet.
Für ferichtete Arbeit schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entsprechendes Entgeld.
Mir ist aber leider nicht bekannt ob es zu so einem Fall eine aktuelle Rechtsprechung gibt.