Hölle!
Hi!
„nicht mehr beschäftigt“ in dem Sinne, dass er dort nicht mehr
arbeitet.
Bis Urlaubsende ist er natürlich noch angestellt.
Wenn der AN kündigt und aus dringenden betrieblichen Gründen der Urlaub nicht gewährt werden kann, dann verlängert sich die Zeit der Beschäftigung selbstverständlich NICHT.
Wenn ich zum 30.06. kündige, weil ich am 01.07. einen neuen Job habe, müsste ich ja mit StKl. VI versteuert werden für den Zeitraum, in dem ich meinen Resturlaub noch nehmen muss.
Abgesehen davon, dass es nicht ok ist, während seines Urlaubs einer Beschäftigung nachzugehen.
Ich will’s mal so formulieren: der AG muss ihm den Urlaub
gewähren.
Nein, muss er eben nicht - unter Umständen!
Es sind jedoch Fristen zur Urlaubsankündigung zu beachten.
Du redest Dich hier um Kopf und Kragen. Oder lass es mich mal so sagen: Unfug!
Hat er also 10 Tage Urlaubsanspruch, muss aber für 2Wochen
Urlaub mindestens 2Wochen davor Bescheid geben, so verschiebt
sich der Austrittstermin um 2Wochen,
Das ist derart weit von der Realität, dass ich fast nicht glaube, was Du hier schreibst!
es sei denn, er verzichtet auf seinen Urlaubsanspruch
oder der AG ist mit einer quasi-fristlosen Kündigung
einverstanden.
Ich kann mich Xolophos nur anschließen: Bevor Du hier irgendwelche Hinweise gibst, die mit der Realität so gar nichts zu tun haben, mach Dich schlau - oder lasse es einfach!
Gruß
Guido