Kündigung in der Probezeit

Hallo,

ich habe mal ein wenig überlegt, wieso (unter anderem in diesem Forum) oft diese Frage hochkommt: „Ich habe einen Arbeitsvertrag bei A unterschrieben und jetzt ein viel besseres Jobangebot bei B. Wie komme ich bei A raus?“

Ich dachte, man kann in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen / gekündigt werden? Die Kündigungsfrist hält sich ja im Allgemeinen ja in Grenzen, oder? Übersehe ich da was?

Ausserdem habe ich noch einen theoretischen Fall überlegt: Ein Mitarbeiter verhandelt im August einen Einstieg im Unternehmen ab kommenden Januar. Inzwischen greift die allgemeine Rezession um sich und das Unternehmen will niemanden mehr einstellen.

Der Mitarbeiter erscheint nun zu seinem ersten Arbeitstag, erhält seine Kündigung inklusive sofortiger Freistellung und das Gehalt für einen Monat. Ist das rechtens?

Ich dachte, man kann in der Probezeit jederzeit ohne Angabe
von Gründen kündigen / gekündigt werden?

Ja

Die Kündigungsfrist hält sich ja im Allgemeinen ja in Grenzen, oder?

Für die meisten Arbeitsplätzchen dürften 14 Tage warten OK sein.

Der Mitarbeiter erscheint nun zu seinem ersten Arbeitstag,
erhält seine Kündigung inklusive sofortiger Freistellung und
das Gehalt für einen Monat. Ist das rechtens?

Ja, spricht aber nicht für die Firma. Man hätte das auch vorher wissen können und kostengünstiger reagieren können.

Gruß

Stefan

Hallo,

ich habe mal ein wenig überlegt, wieso (unter anderem in
diesem Forum) oft diese Frage hochkommt: „Ich habe einen
Arbeitsvertrag bei A unterschrieben und jetzt ein viel
besseres Jobangebot bei B. Wie komme ich bei A raus?“

Die Frage ist in der Regel nicht: „Wie komme ich da raus?“ sondern „Wie komme ich da raus, ohne dem ersten AG noch in die Augen schauen zu müssen.“

Nebenbei: Ich hielte es für eine Verrohung der Sitten, wenn sowohl AG als auch AN nach Vertragsabschluss aus rel. nichtigem Grund auf mehreren Hochzeiten weitertanzen.
Während das Unternehmen „nur“ einen wirtschaftlichen Schaden von einer rel. willkürlichen AN-Kündigung hätte, kann der andere Fall in die Arbeitslosigkeit beim AN führen, der letztendlich seine vorherige Position gekündigt hat.
Aus diesem Grund sollten wir AN alles daran setzen, dass auch weiterhin gilt, dass geschlossene Arbeitsverträge solange einzuhalten sind, solange die vertraglichen und erwartbaren Bedingungen erfüllt werden und eine bestimmte Zeit (2-3 Jahre) noch nicht rum ist. Und das werden wir nur erreichen, wenn wir nur Verträge unterschreiben, die wir auch einzuhalten gewillt sind.
Ich zumindest beende nach der Unterschrift jegliches noch laufende Bewerbungsverfahren.

Grüße
Jürgen

Hi,

Ja, spricht aber nicht für die Firma. Man hätte das auch
vorher wissen können und kostengünstiger reagieren können.

nunja, da liegen ja 5 Monate dazwischen. Je nach Branche können da schon Aufträge recht plötzlich weggebrochen sein. Selbst Finanzexperten haben die Rezession/Depression ja nicht schon so lange im Vorfeld vorausgesehen. Zumindest nicht offiziell :wink:

TM