Kündigung in der Probezeit & Bonuszahlungen

Hallo zusammen,

ich nöchte in der Probezeit kündigen.

In meinem Arbeitsvertrag habe ich hierzu folgende Klausel:

„Während der Probezeit können beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis jeweils
zum Ende des nächsten Monats, auch ohne Angabe von Gründen, kündigen. Die
Probezeit kann durch den Arbeitgeber auch vorzeitig für beendet erklärt werden.“

Ich habe noch ca. 15 Tage Probezeit. Wenn ich also in dieser Zeit kündige und eine Kündigungszeit von 4 Wochen habe, heißt dies, dass ich noch arbeiten gehe, obwohl die Probezeit zuende ist? Ist dies korrekt?

Zudem habe ich noch in diesem Kontext eine Frage im Bezug auf das Anrecht auf meinen Bonus. In meinem Arbeitsvertrag befindet sich folgende Klausel:

„Der Arbeitnehmer erhält einen Bonus in Höhe von 0 bis 2 Monatsgehältern. Die
Bemessungsgrundlage für die Höhe des Bonus ergibt sich aus der jährlichen
Zielvereinbarung. Die erste Auszahlung des Bonus erfolgt erst nach Bestehen der
Probezeit, dann inklusive der Monate innerhalb der Probezeit. Wird die Probezeit
nicht bestanden, besteht kein Anspruch auf Bonus.“

Hätte ich, wenn ich wie oben beschrieben, ein Anrecht auf den Bonus, da ich die Probezeit ja eigentlich Bestanden hätte? Gibt es eine Chance den Bonus zu erhalten, obwohl ich in der Probezeit gekündigt habe?

Ist die Klausel generell gültig?

Wäre klasse, wenn ich hierzu kurzfristig eine Fachmeinung bekomme,

Danke und Grüße
topsecret81

hi

um eine fachmeinung zu erhalten solltest du einen anwalt aufsuchen der sich auch arbeitsrecht spezialisiert hat. die leute hier sind überwiegend sicherlich KEINE anwälte, ich bins jedenfals nicht!

wenn du kündigst kündigst du fristgerecht zu einem bestimmten datum. bis zu diesem datum hast du zu arbeiten oder deinen urlaub zu nehmen. kündigst du innerhalb der probezeit hast du meiner meinung nach kein anrecht auf einen bonus.

aber wie gesagt… eine fachkundige meinung erhälst du AUßSchließlich von einem auf arbeitsrecht spezialisierten anwalt!

Die Vertragsklauseln entsprechen so nicht ganz dem Gesetz. Denn die Kündigungsfrist in der Probezeit kann dem Text nach bis zu 2 Monaten dauern (Ende des nächsten Monats) und nicht 14 Tage (normal für Probezeit) oder 4 Wochen. Da solltest Du mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Ernst-Erwin

Hi,
Dein Arbeitsverhältnis kannst Du somit zum 28.02.2011 frühestens kündigen. Ja, es ist korrekt dass Du noch arbeiten gehen musst, obwohl die Probezeit vorbei ist.
Vielleicht kannst Du aber ja auch mit Deinem AG eine andere Vereinbarung aushandeln. (Aufhebung zum 31.01.2011 ?)
Boni oder Prämie werden Dir allerdings nicht mehr zustehen, wenn Du innerhalb der Probezeit kündigst.
Die Klausel ist in Ordnung!
Gruß
Daniel