Kündigung in der Probezeit Fristberechnung

Hallo vielleicht kann mir jemand helfen diese Frage zu beantworten.

Eine Arbeitnehmerin möchte in der Probezeit kündigen.
Kündigungsfrist laut Vereinbarung 2 Wochen.
Die Arbeitnehmerin möchte zum 31.08.06 kündigen. Wann muß sie ihre Kündigung beim Chef einreichen. Der 31.08 ist ein Donnerstag. Wenn Sie eine Kündigungsfrist von zwei Wochen hat,muß sie dann am 21.08 zum 01.09 kündigen das sind dann genau 2 Wochen. Oder muß sie am 17.08 ihre Kündigung abgeben zum 31.08.06? Kann man auch am 15.08 zum 31.08 Kündigen? Dann hat man aber mehr als die 2 Wochen kündigungsfrist.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Hallo libero,

Oder muß sie am 17.08 ihre Kündigung abgeben
zum 31.08.06?

Wenn sie zum 31.08. kündigen will, dann ist das die richtige Lösung.

Kann man auch am 15.08 zum 31.08 Kündigen? Dann
hat man aber mehr als die 2 Wochen kündigungsfrist.

Ja hat man und der AG könnte noch schnell „gegenkündigen“, wenn er die gleiche Frist hat (dann wäre die AN 1-2 Tage früher „draußen“ als gewünscht).

MfG

Die Frage ist doch schon falsch formuliert:

Sie muss heissen, wann muss der AN die KKündigung spätestens abgeben?
Sie kann auch schon heute kündigen auf Dezember, wenn sie so weit planen kann.
Ansonsten sind zwei wochen genau zwei wochen.

Gruss Ivo

Hallo

Sie kann auch schon heute kündigen auf Dezember, wenn sie so
weit planen kann.

Obwohl das ohne Kündigungsschutz taktisch unklug sein könnte :smile:

Gruß,
LeLo