Kündigung in der Probezeit und Frage z. Arbeitsamt

Hallo,

angenommen ein mehrere Monate arbeitsloser Mensch nimmt eine neue
Beschäftigung an. In der Probezeit stellt sich aber heraus, dass der
neue Mitarbeiter den Aufgaben aufgrund fehlender Qualifikation und
trotz wirklicher Mühen, den Anforderungen nicht gewachsen ist.

Der Arbeitgeber will es noch weiter versuchen (evtl. auch durch
Verlängerung der Probezeit) eine Kündigung durch den Arbeitgeben
kommt also vorerst eher nicht in Frage. Wenn muss der Mitarbeiter
selbst kündigen.

Der Arbeitsplatz stand im Portal des Arbeitsamtes, es wurde dafür
kein Vermittlungsvorschlag zugeschickt. Der Mitarbeiter hat sich
aufgrund des Stellenangebotes von alleine beworben. In der
Ausschreibungen waren die Tätigkeiten die nun ausgeführt werden
müssen nicht beschrieben (z.B. Personalabrechnung und
Personalführung) nur allgemein Sekretärin. Auf die fehlende
Qualifikation hat der neue Mitarbeiter im Vorstellungsgespräch
hingewiesen. Der Chef meinte darauf „alles ist erlernbar“.

Bekommt er eine Sperre, wenn er aufgrund der „Überforderung“ selbst
kündigt?

Danke Ute

Liebe Ute,

gesetzt den Fall, dass so etwas, was Du beschrieben hast, jemandem einmal passieren sollte, ja, was bitteschön spricht denn dagegen, dass derjenige sich bei seinem Arbeitsberater (wie nennt man das? Fallmanager?) meldet und die Angelegenheit mit dem bespricht?

Natürlich sollte man dann auch darauf drängen, dass die Sache bei der Arbeitsagentur (AA) protokolliert, d.h. aktenkundig wird, mit dem freundlichen schriftlichen Hinweis der AA, dass den Arbeitnehmer (AN) keine repressiven Folgen seitens der AA erwarten. Ein Gesichtspunkt dabei ist, dass ein AN an Stress durch Überforderung erkranken kann. So etwas kann nicht im Sinne einer Behörde liegen.

Nach dem Gespräch mit dem Amt sollten auch Gespräche zunächst (1) mit dem Betriebsrat (wenn vorhanden) und (2) eines mit dem/den zuständigen Chefs im Beisein des Betriebsrates (resp. eines Vertrauten) erfolgen, um eine Lösung zu finden.

Übrigens kann ich mir so ein Szenario nur in einer Firma vorstellen, die „billige Arbeitskräfte“ sucht… die sie dann kurz vor Ende der verlängerten Probezeit schnickt.

…meine 2 Cent dazu.

CU DannyFox64

hi

Der Arbeitgeber will es noch weiter versuchen (evtl. auch
durch Verlängerung der Probezeit) eine Kündigung durch den
Arbeitgeber kommt also vorerst eher nicht in Frage.

was eigentlich FÜR den Arbeitgeber spricht - so einen muss man erstmal finden

Wenn muss der Mitarbeiter selbst kündigen.

ist es wirklich SO schlimm? Oder ist es nicht evtl. möglich, dass der Arbeitnehmer sich doch noch (möglicherweise durch Fortbildungen o.ä.) in die Lage versetzt, die gestellten Aufgaben etwas entspannter zu erledigen und nicht schon gleich wieder freiwillig arbeitslos zu werden ??

Auf die fehlende Qualifikation hat der neue Mitarbeiter im
Vorstellungsgesprächhingewiesen. Der Chef meinte darauf „alles ist
erlernbar“.

Er hat ja auch Recht ;o) wenn man wirklich will geht viel - und wenn einem der Arbeitgeber auch noch entgegen kommt und die Hand reicht, sollte man sich das wirklich überlegen, ob man da freiwillig wieder geht

Gruß H.