Kündigung in der Probezeit und Urlaubsanspruch

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem fiktiven Beispiel.
Angenommen ein Arbeitnehmer hat am 10.09.07 eine Vollzeitstelle angetreten und einen Jahresurlaub von 28 Tagen. Im Januar würde dieser Arbeitgeber fristgerecht in der Probezeit kündigen wollen. Um die 14 tägige Kündigungsfrist einzuhalten würde er am 17.01.08 fristgerecht zum 31.01.08 kündigen.Das ist korrekt oder? Aus dem Jahr 2007 besteht ein Resturlaubsanspruch von 6 Tagen. Kommen hierzu jetzt noch die 2,33 (also 2) Tage aus dem Januar?
Besteht also insgesamt ein Urlaubsanspruch von 8 Tagen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Anna

Hi!

Um die 14 tägige Kündigungsfrist
einzuhalten würde er am 17.01.08 fristgerecht zum 31.01.08
kündigen.Das ist korrekt oder?

17 + 14 = 31 -> passt :smile:

Aus dem Jahr 2007 besteht ein
Resturlaubsanspruch von 6 Tagen. Kommen hierzu jetzt noch die
2,33 (also 2) Tage aus dem Januar?
Besteht also insgesamt ein Urlaubsanspruch von 8 Tagen?

Eigentlich (sofern nix anderes vereinbart ist) sogar 8,33 Tage.
Ich kenne aber niemanden, der das so handhabt…

LG
Guido