Kündigung in der Probezeit Urlaubsanspruch

Am 01.09.2011 bin ich beim AG angefangen. Meine Probezeit endete am 29.02.2012,
Die Kündigung habe ich zum 26.02.2012 erhalten, welche laut Arbeitsvertrag in Ordnung ist. Jetzt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich für den Februar kein Urlaubsanspruch habe, da ich nicht den vollen Monat angestellt war. Ist das korrekt ???