Kündigung in der Probezeit! Urlaubsgeld?

Hallo,
bin in der Probezeit, möchte zum 31.08 kündigen und bekomme normalerweise zum 31.07 das Urlaubsgeld.
Lt. Gesetz muss ich ja das Urlaubsgeld brutto zurückzahlen!?
Kann ich das alles umgehen, oder evtl. zumindest die Abgaben für die Sozialversicherung usw. zurückfordern?
Was mache ich am Besten? Kündigung früher ankündigen geht nicht, da mich sonst der AG evtl. kündigt.
MfG

Kommt auf die Gratifikationsvereinbarung an. Siehe z.B. http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigu…

Hi Sistro,
da muss ich passen.
Vielleicht weiß jemand anderes da Bescheid?
Viel Erfolg!

Kommt auf die Gratifikationsvereinbarung an. Siehe z.B.
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigu…

im Vertrag steht davon leider gar nichts!

Also gilt das, was im angegebenen Link unter „Wenn keine Vereinbarung besteht?“ steht.

Kommt auf die Gratifikationsvereinbarung an. Siehe z.B.
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigu…

im Vertrag steht davon leider gar nichts!

Tut mir leid, bei Arbeits- und Kündigungsrecht kenne ich mich kaum aus, eher bei Arbeitssicherheit.

Gruß

AlexWum

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke das wird in einem Gesetz stehen. Vielleicht mal bei Betriebsrat fragen. Wenn Ihnen das Urlaubsgeld nicht zusteht sollten Sie es auch nicht erhalten. In solchen Fällen sollte man mit seinem Arbeitgeber sprechen und nicht darüber nachdeneken wie man sich Arbeitslosengeld bzw. Urlaubsgeld erschummelt.

Guten Tag,

ob Sie einen Urlaubsgeldanspruch haben hängt von vielen Faktoren ab. Gerne berate ich Sie hierzu telefonische. Auf http://www.rechtsanwaelte-hannover.eu finden Sie meine Kontaktdaten.

Also solltest du zu viele Steuer bezahlt haben kannst du dir die aufjedenfall über die Einkommensstuererklärung dann zurück holen.