Kündigung in der Probezeit während Krankheit

Hallo,

mein mann hatte zum 01.09. eine neue Stelle angetreten, und es lief alle ok. Am 25. Oktober musste er sich krankmelden. Am 28. Oktober kam die Kündigung per Einschreiben, mit der Kündigungsfrist während der Probezeit von 2 Wochen zum 11.11.11.

Begründung aus wirtschaftlichen Gründen: „Die inzwischen schwierige wirtschaftliche Lage des Unternehmens macht Umstrukturierungen und Personalreduktionen unabdingbar erforderlich. Die zum Zeitpunkt Ihrer Einstellung angekündigten Kundenprojekte in erheblichem Umfang wurden von der Kundenseite leider verschoben oder gestoppt. Wir bedauern… bla bla bla“
a) kann die Firma ihm trotz Krankheit kündigen (denn es ist ja nicht WEGEN der Krankheit)
b) er ist eigentlich noch krankgeschrieben. Ist es jetzt wichtig dass er lieber Krankengeld bekommt oder AG? Was ist der Unterschied

Ich hoffe dass Ihr mir Tipps geben könnt.

Vielen Dank und Liebe Grüsse,
Kati

Hallo,

während der Probezeit kann der Arbeitgeber, sowie der Arbeitnehmer mit 2 Wochenkündigungfrist kündigen, das hat leider mit dem Krankheit ihres Mannes nicht zu tun.

Gruß
Marinel1

Hallo, ja schon klar. Aber die Frage ist, sollte er nun Krankengelt oder Arbeitslosengeld bekommen?
Danke; Kati

Hallo,

krankengeld bekommt er nur nach 6 Wochen arbeit ohne Unterbrechung, Arbeitslosengeld bekommt er auch nicht weil er diese zwei Wochen noch beschäftigt ist, also geht er leer aus. Es bleibt nur die Möglichkeit beim Gemeinde Sozialhilfe für diese Zeit zu beantragen.
Es ist nicht so gut.

Marinel1

Hallo, ja schon klar. Aber die Frage ist, sollte er nun
Krankengelt oder Arbeitslosengeld bekommen?
Danke; Kati

Hallo kanocat,

grundsätzlich ist die Kündigung rechtens!

Warum der Arbeitgeber noch solch einen Sermon von sich gibt, erschließt sich mir nicht.
Es hätte einfach ausgereicht zu schreiben, daß das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum 11. 11. 2011 gekündigt wird.

Letztlich sind die Gründe völlig egal, weil Ihr Mann während der ersten 6 Beschäftigungsmonate keinen Kündigungsschutz genießt, also keine Klage vor dem Arbeitsgricht erheben kann.

Nach diesen 6 Monaten würde der Arbeitgeber, im Falle einer Arbeitsgerichtsklage, seine Behauptungen in der Kündigung ggfls. beweisen müssen. So ist es nur Blabla!

Bis einschl. 11. 11.2011 hat Ihr Mann Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankeitsfall, was besagt, in der Höhe, die er verdient hätte, wenn er nicht krank geworden wäre.

Ab dem 12. 11. 2011 bekommt er Krankengeld, ca. 67 % des letzten Nettolohnes.

Unabhängig davon muß sich Ihr Mann sofort beim Arbeitsamt melden und auch gleichzeitig die Krankheit bekanntgeben.

Solange er krank ist, bekommt er Geld von der Krankenkasse. Das kann bis zu 18 Monate sein; dann wird er „ausgesteuert“ und bekommt als kranker Arbeitsloser Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt, was dem Grunde nach gleich hoch ist, wie das Krankengeld.

Das gilt solange, bis der Arbeitslosengeldanspruch „aufgebraucht“ ist und Ihr Mann „ins Hartz IV fällt“.

Mit freundlichen Grüßen
maasterp

Hallo kanocat,
leider wirst du meine Antwort nicht gerne hören!
In der Probezeit kann, ohne Angabe von Gründen,mit der Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Es ist dabei egal ob sich der AN im normalen Krankenstand befindet oder nicht. Es ist wichtig den Betriebsrat zu hören, sofern vorhanden!Würde dieses versäumt kann Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall wendet man sich unverzücklich an das örtliche Arbeitsgericht, es kostet nichts.
Liebe Grüße, Feelein

Hallo Kati,
in der Probezeit kann der Arbeitgeber (wie auch der Arbeitnehmer) ohne Angabe von Gründen kündigen.
a) ja!
b) Krankengeld bekommt man erst ab dem 42. Tag der Krankheit. Was meinst Du mit AG? Arbeitslosengeld? Das steht ihm zu, wenn er insgesamt mindestens ein Jahr gearbeitet hat.

Alles Gute Euch beiden!
phantomin

Hallo Kati,
ein Teil deiner fragen kann ich beantworten:
während der Probezeit kann man jederzeit mit Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen… leider…
Was das Thema B) angeht kann ich leider nicht helfen.
Ich wünsche dir und deinem Mann alles Gute
LG Maike

Hallo,
ja, kündigen kann der Arbeitgeber (und auch der Arbeitnehmer) während der Probezeit, er braucht dafür keinen Grund, und Krankheit verhindert dies auch nicht. Krankengeld bekommt er doch eigentlich keines!? Der Arbeitgeber zahlt über eine gewisse Zeit (vertragsabhängig) der Krankheit das Gehalt weiter. Erst wenn diese Zeit überschritten ist, bekommt er Lohnersatzgeld von der Krankenkasse. Das dürfte hier aber doch noch nicht der Fall sein? Jedenfalls enden die Zahlungen des Arbeitgebers mit dem 11.11., so oder so. Die Krankenversicherung hat zu dem Zeitpunkt noch keine Veranlassung, Lohnersatzgeld zu zahlen, es bleibt also nur Arbeitslosengeld.

Hallo Kati,

zum Thema Kündigung kann ich nur folgendes sagen: Wenn eine Probezeit vereinbart war (im Regelfall sechs Monate), kann der Arbeitnehmer während dieser sechs Monate gekündigt werden. Diese Kündigung braucht auch nicht begründet zu werden.

Gruß

Michael

Hallo,
leider ist es so, dass der Arbeitgeber ( aber genauso Ihr Ehemann ) während der Probezeit das Arbeitsverhältnis sogar ohne Angaben von Gründen kündigen kann.
Er muss sich jetzt bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden und wird nach meiner Kenntnis weiterhin Krankengeld beziehen.
An Ihrer Stelle würde ich zum Arbeitsgericht gehen, zur Rechtsantragsstelle, den Fall schildern und da um rechtsverbindlichen Rat fragen. Ist übrigens kostenlos.
Viel Erfolg
Gruß
D. Kühn

salü
sorry keine ahnung
lg
marlen

Hallo Kati,weiterhin Krank melden und sofort Arbeitslos melden!!Viele Grüße Betriebsrat

Hallo Kati,
was der AG zur Kündigung schreibt ist BlaBla. In der Probezeit kann der AG und der AN ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Wichtig ist, dass die Arbeitslosigkeit sofort der Arbeitsagentur gemeldet wird. Hier bekommst Du auch Informationen über Finanzielle Hilfen und Möglichkeiten

Ricko

Hallo Kathi,

Sorrry, war längere Zeit nicht erreichbar, sodass sich das Thema vermutlich erledigt hat.
Die entscheidende Frage bei einer Kündigung in der Probezeit ist nicht der Grund, sondern formale Fragen, wie ob der BR richtig angehört wurde.
Solltest Du noch Fragen haben, steh ich Dir gerne wieder zur Verfuegung.

Gruesse aus NRW