Frau X. hat ein Arbeitsstelle in der Bank und ist noch in der Probezeit. Jetzt wurde die Bank, wie es leider immer wieder passiert, von Bankräubern überfallen. Frau X. arbeitet am Schalter und wurde von dem Bankräuber mit einer Waffe bedroht und sollte/musste den Tresor aufmachen. Danach sind die Bankräuber abgehauen. Frau X. hat wegen dem Überfall ein Trauma erlitten und ist seit einiger Zeit AU. Jetzt sagt die Bank ihr, dass sie Frau X. kündigen, weil sie AU ist und in der Filliale zu wenig Angestellte sind unddie Kunden nicht mehr richtig betreut werden können. Darf der das oder kann Frau X. irgendetwas machen, da sie sich ja nicht ausgesucht hat, dass sie überfallen und bedroht wird und dass es ihr deswegen nicht gut geht.
Frau X. hat ein Arbeitsstelle in der Bank und ist noch in der
Probezeit. Jetzt wurde die Bank, wie es leider immer wieder
passiert, von Bankräubern überfallen. Frau X. arbeitet am
Schalter und wurde von dem Bankräuber mit einer Waffe bedroht
und sollte/musste den Tresor aufmachen. Danach sind die
Bankräuber abgehauen. Frau X. hat wegen dem Überfall ein
Trauma erlitten und ist seit einiger Zeit AU. Jetzt sagt die
Bank ihr, dass sie Frau X. kündigen, weil sie AU ist und in
der Filliale zu wenig Angestellte sind unddie Kunden nicht
mehr richtig betreut werden können. Darf der das oder kann
Frau X. irgendetwas machen, da sie sich ja nicht ausgesucht
hat, dass sie überfallen und bedroht wird und dass es ihr
deswegen nicht gut geht.
leider ja: In der Probezeit dürfen beide Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Selbst wenn der Grund der Kündigung bekannt ist und er bei einem „normalen“ Beschäftigten für eine Kündigung nicht zulässig wäre, spielt das in der Probezeit keine Rolle.