Kündigung in der Probezeit wegen Arbeitsunfall

Hallo!

Frau X. hat ein Arbeitsstelle in der Bank und ist noch in der Probezeit. Jetzt wurde die Bank, wie es leider immer wieder passiert, von Bankräubern überfallen. Frau X. arbeitet am Schalter und wurde von dem Bankräuber mit einer Waffe bedroht und sollte/musste den Tresor aufmachen. Danach sind die Bankräuber abgehauen. Frau X. hat wegen dem Überfall ein Trauma erlitten und ist seit einiger Zeit AU. Jetzt sagt die Bank ihr, dass sie Frau X. kündigen, weil sie AU ist und in der Filliale zu wenig Angestellte sind unddie Kunden nicht mehr richtig betreut werden können. Darf der das oder kann Frau X. irgendetwas machen, da sie sich ja nicht ausgesucht hat, dass sie überfallen und bedroht wird und dass es ihr deswegen nicht gut geht.

Hallo Freiflieger

Frau X. hat ein Arbeitsstelle in der Bank und ist noch in der
Probezeit. Jetzt wurde die Bank, wie es leider immer wieder
passiert, von Bankräubern überfallen. Frau X. arbeitet am
Schalter und wurde von dem Bankräuber mit einer Waffe bedroht
und sollte/musste den Tresor aufmachen. Danach sind die
Bankräuber abgehauen. Frau X. hat wegen dem Überfall ein
Trauma erlitten und ist seit einiger Zeit AU. Jetzt sagt die
Bank ihr, dass sie Frau X. kündigen, weil sie AU ist und in
der Filliale zu wenig Angestellte sind unddie Kunden nicht
mehr richtig betreut werden können. Darf der das oder kann
Frau X. irgendetwas machen, da sie sich ja nicht ausgesucht
hat, dass sie überfallen und bedroht wird und dass es ihr
deswegen nicht gut geht.

leider ja: In der Probezeit dürfen beide Seiten ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Selbst wenn der Grund der Kündigung bekannt ist und er bei einem „normalen“ Beschäftigten für eine Kündigung nicht zulässig wäre, spielt das in der Probezeit keine Rolle.

Guck mal hier

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

Also selbst, wenn Frau X. keine Schuld hat und die AU nur aufgrund des Arbeitsunfalls zustande kam, kann sie nichts machen?

Also selbst, wenn Frau X. keine Schuld hat und die AU nur aufgrund des Arbeitsunfalls zustande kam, kann sie nichts machen?

In dem Fall traurig aber wahr. Juristisch ist da nichts zu machen. Der Faktor „Probezeit“ ist da der absolute Killer.

Man könnte höchstens noch mal mit dem Personalchef reden und versuchen ihn umzustimmen.

Also selbst, wenn Frau X. keine Schuld hat und die AU nur
aufgrund des Arbeitsunfalls zustande kam, kann sie nichts
machen?

Hi, juristisch nicht.
Man könnte den Fall aber in die Öffentlichkeit tragen durch die Medien.
MfG ramses90

Man könnte höchstens noch mal mit dem Personalchef reden und
versuchen ihn umzustimmen.

Hallo,

eben, vielleicht gibt es einen Job im „Backoffice“, ohne direkten Kundenkontakt. Um die Bankräubergefahr zu bannen.

Gruß vom

Bambi

Hi, juristisch nicht.
Man könnte den Fall aber in die Öffentlichkeit tragen durch
die Medien.

Zielführender wäre eventuell, diese Möglichkeit zunächst mal nur anklingen zu lassen.

smalbop