Kündigung in der Schwangerschaft Zurückgezogen

Hallo liebe Experten;

mein Problem ist folgendes: Mein Arbeitgeber, hat mir nach längerer Krankschrift( in der Schwangerschaft wegen starker Schwangerschaftsbeschwerden im 1. Trimenon) ohne Angaben von Gründen „fristgerecht in der Probezeit“ gekündigt. Die Kündigung ging mir ein Tag nach Beendigung der Probezeit zu. ( Arbeitsbeginn war der 15.09.2010,Ende der Probezeit somit der 14.03.2011, Kündigung ging am 15.03.2011 per Einwurfeinschreiben zu, nachweislich per Zustellbeleg.)
Den Fehler bemerkte er wohl selbst und teilte mir am 18.03.2011 telefonisch mit, dass er die Kündigung zurücknehme, der Brief sei schon unterwegs und er erwarte meinen Arbeitsantritt am Montag den 21.03.2011. Zugeständnisse machte ich am Telefon keine. Ich bin nun der Meinung, dass

  1. die Kündigung aufgrund § 9 MuschG unwirksam ist, ebenso aufgrund des Zustelldatums nicht mehr in der Probezeit erfolgte und somit doppelt nichtig ist und er
  2. die Kündigung nicht einfach zurücknehmen kann, weil diese eine einseitige Willenserklärung darstellt, zu deren Rücknahme meine Zustimmung erforderlich wäre.

Außerdem enthält die Kündigung die Aufforderung sofort den Resturlaub zu nehmen und für etwaig anfallende Restarbeitstage wäre ich freigestellt. Ich bin im Besitz eines Schreibens, in dem insgesamt 15 Tage Betriebsurlaub ( datumsgebunden) für 2011 vorbehaltlich der Prüfung genehmigt wurden. Ansonsten würde mein Resturlaub aufgrund von Befristung des Arbeitsvertages bis zum 14.06. noch 11,8 Tage betragen, was die 2-Wochenfrist der Kündigung ja abdeckt.

Folglich muss ich am Montag auch nicht erscheinen, da ich formell ja immer noch gekündigt bin (obwohl unwirksam) und Urlaubsanspruch habe. Ist das so richtig? Oder muss ich mich, wenn ich auf Nummer sicher gehen will noch einmal krankschreiben lassen? ( Gründe gibt es genug…)

Gibt es so etwas wie eine stillschweigende Zustimmung zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses, wenn ich am Montag da auftauche?

Vielen Dank für eure Auskunft und ein schönes Wochenende!

Gruß

Kali

Natürlich musst du zu deinem Dienst erscheinen. Du hast ja bereits selbst festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist. Somit ist es, als hättest du gar keine Kündigung erhalten.

diese Fragen sollten wohl am besten von einem Anwalt geklärt werden. Ich kann und darf nicht rechlich beraten.
Rein menschlich würde ich allerdings sagen, es kommt mir so vor, als dass du ohnehin nicht mehr dort arbeiten willst. Warum klärst du dann nicht am Montag mit deinem Chef in beiderseitigem Einverständnis das Problem gemeinsam?

diese Fragen sollten wohl am besten von einem Anwalt geklärt
werden. Ich kann und darf nicht rechlich beraten.
Rein menschlich würde ich allerdings sagen, es kommt mir so
vor, als dass du ohnehin nicht mehr dort arbeiten willst.

Richtig. Ich habe leider aufgrund der Tatsache, dass sich erst gestern, am Freitag, die Ereignisse überschlagen haben, nicht die Möglichkeit gehabt, mich mit (m)einem Anwalt zu beraten. Ich denke auch zu wissen, dass der AG sich mit diesem Zug in eine Zwangslage manövriert hat, weil der Rücknahme der Kündigung zustimmen müsste. Diese Infos habe ich aber sämtlichst aus dem Netz und hoffe, dass mir diese hier jemand bestätigen, bzw. mich korrigieren kann.

Trotzdem Dane für deine schnelle Antwort!

Natürlich musst du zu deinem Dienst erscheinen. Du hast ja
bereits selbst festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist.
Somit ist es, als hättest du gar keine Kündigung erhalten.

Wie begründest du das?

Gruß

Kali

Hallo ich würde wirklich gerne helfen.Allerdings bin ich in sachen schwangerschaft fit und nicht in Sachen Recht in der Schwangerschaft.
Also sorry und viel Glueck!

Trotzdem Danke!

Hallo ich würde wirklich gerne helfen.Allerdings bin ich in
sachen schwangerschaft fit und nicht in Sachen Recht in der
Schwangerschaft.
Also sorry und viel Glueck!

Hallo Kali,

puuuh… das ist wohl eher ne Frage für die Rechtsabteilung. hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Schönes Wochenende und eine schöne Schangerschaft.

Hallo,

  1. ist es natürlich richtig das Du sofort(!!) bei Bekannt werden Deiner Schwangerschaft geschützt bist.Eine Kündigung ist unwirksam.
    Ich würde an Deiner Stelle jedoch ein Schreiben an Deinen Arbeitgeber verfassen indem Du die schriftliche Stellungnahme forderst.
    Ansonsten musst Du natürlich Deinen Pflichten ebenfalls weiter nachkommen,heisst auch wenn Du weiter krank bist Dich pünktlich zu melden und die Atteste einzureichen.
    Sollte die Befristung in der Schwangerschaft enden ist diese wirksam!!Ob schwanger oder nicht ist dann egal.
    Du könntest Dich jetzt also bis zur Geburt krank schreiben lassen,ausser natürlich ohnehin der Mutterschutzzeit und wahrscheinlich Deinem Chef nie wieder unter die Augen treten…oder aber mit gutem Willen wieder antreten und im Rahmen Deiner Möglichkeiten zu arbeiten.

Allerdings…je nachdem…wenn Du eine Arbeit ausführst die für Dich oder das Kind eine Gefährdung darstellt,z.B. in der Strahlenabteilung im Krankenhaus,Polizistin,Bergbau :smile:…gelten noch andere Gesetze.Also da ggf. nochmal intern informieren.

Ich hoffe deine Frage ist damit beantwortet,ansonsten schreib nochmal eine Mail.

LG und Alles Gute

Hallo Kali,

du hast Recht, Laut Bundesarbeitsgericht mit dem Aktenzeichen Urteil vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 ist es richtig, dass dir die Kündigung ein Tag zu spät zugestellt wurde. Eine Kündigung, wie du schon richtig sagst, ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Dies besagt, sie muss bei dir zur richtigen Frist bei dir nachweislich oder persönlich zugekommen sein. Dies ist nachweislich nicht der Fall aufgrund des einen Tages!!!

Ich kann dir als Mutter selbst eines Kindes nur wärmstens aus Erfahrung empfehlen, dass du diesen Arbeitgeber jetzt noch voll ausschöpfst. Das bedeutet, du lässt dich also ab Montag krank schreiben und dass für die gesamte Schwangerschaft aufgrund einer Risikoschwangerschaft mit ärztlichem Attest!!! Dann machst du volle Elternzeit!!! Also 2 Jahre (3. Jahr wird ja eh nicht bezahlt). Denn dann kriegst du über 6 Wochen Gehalt weiter in voller Höhe bezahlt und dann wirst du ausgesteuert und kriegst dann noch glaube 67% von deinem letzten Nettolohn weiterbezahlt von der Krankenkasse. Musst du mal rechnen, ob du damit klar kommst. In der Elternzeit kriegst du dann einen Teil von der Krankenkasse und den Rest muss der Arbeitgeber zahlen!

ABER:
Ich würde dir auf jeden Fall noch empfehlen, einen Anwalt mit Arbeitsrecht aufzusuchen. Denn Arbeitsgericht-Prozesse kosten nur, wenn du verlierst. Aber die Kündigung eh unwirksam ist, gewinnst du und dann kostet es gar nichts. Vielleicht der Anwalt mit 10 Euro. Vielleicht kannst du dir ja einen Beratungshilfeschein holen beim Amtsgericht (Gehaltsnachweise, Mietvertrag und Kontoauszüge mit Perso mitnehmen).

Deine Firma wird dich zu 100 % direkt nach der Elternzeit (also nach Geburt, dann 8 Wochen Mutterschutz und dann noch gleich nach der Geburt gerechnet die Elternzeit) und kaum 1 Tag nach der Elternzeit wird er dir die Kündigung reindrücken, so wie bei mir!

Ich bin auch zum Anwalt gegangen, weil sie mich wegen wirtschaftlichen Gründen gekündigt haben obwohl sie expandiert haben. Ich habe eine Abfindung bekommen und meine restlichen Urlaubstage wurden ausbezahlt glaube waren zusammen 1100 Euro nochmal. und wegen Unzumutbarkeit dort wieder zu arbeiten, haben wir das Arbeitsverhältnis beidseits beendet. Das geht bestimmt bei dir auch.

Liebe Grüße
Katja aus Berlin

Hallo Kali,

also nach Deiner Beschreibung gehe ich davon aus, dass Dein Chef die Kündigung nicht zurück nehmen muss, weil sie eben gar nicht wirksam war. Sie existiert nicht. Es ist so, als hätte er Dir nie etwas zustellen lassen und als hättest Du nie von seiner Kündigungsabsicht erfahren. Insofern bist Du natürlich verpflichtet, den Anforderungen Deines Arbeitsvertrages nachzukommen. Wenn Du krank bist, musst Du Dich krank schreiben lassen.
Dies schreibe ich als Nichtjuristin mit meinem Laienwissen.
Als Mutter von zwei Kindern rate ich Dir, allen Eventualitäten von Komplikationen in der Schwangerschaft absolute Priorität zu geben. Wenn da etwas schief läuft, machst du dir dein ganzes Leben lang Vorwürfe. So ein Chef ist da doch eher zweitrangig im Vergleich.

Alles Gute und pass gut auf dich auf
Lea

Liebe Katja,

da hast du Recht. Allerdings war mein Vertrag von vorn herein befristet bis 14.06. Selbst diese Zeit möchte ich dort nicht mehr verbringen. Ich kann nur versuchen, zu retten, was zu retten ist. ( Den Anspruch auf die letzten Monatsgehälter, weil ich sonst schlicht kaum Elterngled bekomme…ich würde dann jetzt in 3 Monate ALG 1 und anschleißend sofort in Hartz 4 rutschen…

In der Ko9nsequenz heißt das für mcih:

Den nächsten Arbeitsvertrag besser prüfe, Zähne zusammen und durch…es war mein erster…

LG

Kali

Hallo Lea,

ich habe jetzt auch schon viel gegenteiliges gelesen…eine einmal ausgesprochenen Kündigung, ob wirksam oder nicht, kann nicht mal eben so zurückgezogen werden, dazu bedarf es der Zustimmung der Gegenseite. Mein AG kann mich mal. Gerade weil ich mich dem Stress nciht mehr aussetzen möchte, werde ich gerichtlich dagegen vorgehen. Oft lenkt der AG dann vorher ein und bietet einen Vergleich an. Wenn ich nicht innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhebe, würde die Kündigung fiktiv wirksam werdenund ich alle Ansprüche verleiren, wenn es bis dahin nicht zu einer Einigung mit dem AG gekommen ist. Wie gesagt, eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht „zurückgenommen“ werden ohne Zustimmung. In diesem Falle kann ich auf Unzumutbarkeit plädieren, der AG hat sich noch ein paar andere Dinger geleistet.
Trotzdem muss ein Anwalt her.
Wenn es zuviel wird, steig ich aus. Aber es ist eben auch Stress im Elternjahr mit Hartz 4 dazusitzen. Wenn ich das verhindern kann, versuch ich es auf jeden Fall.

LG

Kali

Stimmt, hattest du ja geschrieben, Vertrag ist befristet. Also dann wird dein Vertrag ganz normal zum 14.06.2011 auslaufen und du wirst keine Verlängerung bekommen. Also einfach so lange noch krank machen und Gehalt so lange weiterbziehen bzw. nach 6 Wochen krank dann Krankengeld von der Krankenkasse. In Hartz IV rutscht man mit Kind leider schnell. Habe trotz langer Arbeit mit 1900 Brutto auch gleich mit Elterngeld zusätzlich Hartz IV beantragen müssen, weils nicht ausreichte. Also leider ganz normal. Aber du kannst ja Erstausstattung beim Arbeitsamt beantragen oder zu einer Sozialberatung gehen, es gibt noch andere Unterstützungen. Habe zwar keine Erstaustattung bekommen, weil ich ja bis zum Schluss gearbeitet habe, aber später 300 euro von irgendso einer sozialen einrichtung.

soweit ich weiß, darf man nicht in der SS gekündigt werden.
So wie Du das schreibst, ist es ja auch so.
Die Kündigung würde ich nicht annehmen und da auch nicht auf Recht pochen, sonst kriegst Du ja kein Geld mehr, oder? Außerdem hat Dein Verdienst jetzt auch Ausirkungen auf Dein Elterngeld!
Mein Tip: Geh also arbeiten oder laß Dich krank schreiben.
Gruß

Warum sollte ich jetzt etwas begründen, was du bereits begründet hast?

Wenn deinem Arbeitgeber bekannt ist, dass du schwanger bist, so kann er dir nach 9 MuSchG nicht mehr kündigen…

Wenn er dies trotzdem tut, so ist die Kündigung unwirksam und berührt dein Arbeitsverhältnis nicht.

Du wurdest zudem fernmündlich bereits von deinem Arbeitgeber informiert, das dem so ist.

Solltest du also nicht zum Dienst erscheinen, so wäre dies ohne weitere Krankmeldung ein unentschuldigtes Fehlen, was natürlich trotz Schwangerschaft zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Hallo Kali,

also vom Prinzip hast du Recht, würde ich sagen.
Ich habe aber aus deiner Anfrage nicht herauslesen können, was du nun eigentlich möchtest. Möchtest du dort weiter arbeiten oder nicht?
Daher würde ich mir an deiner Stelle überlegen, was du möchtest, bzw. was für dich besser ist und das mit meinem Chef besprechen. Entweder ihr belasst es bei der Kündigung und du bekommst ALG oder das Arbeitsverhältnis wird fortgeführt.

Zum rechtlichem Hintergrund würde ich mir eine „rechtsmittelfähige Auskunft“ von einem Anwalt holen.

Viel Erfolg,
Ute

Sorry, da bin ich leider überfragt.

Aber soviel kann ich dir empfehlen:

Wenn dir diese Arbeitsstelle zusagt und du dich mit den Kollegen dort verstehst, würde ich an deiner Stelle dem zweiten Brief folgen und die Arbeit wie gewohnt aufnehmen. Da die Kündigung doppelte Nichtigkeit aufweist, hat es auch keine Rechtswirkung, dh. deine Zustimmung zu der Rücknahme der KÜndigung macht wenig Sinn.

Die Frage die sich mir hier stellt ist folgende, wenn auch etwas spät - entschuldige bitte - Willst du überhaupt weiter bei diesem arbeitgeber arbeiten?
Hört sich alles sehr komisch an. Fakt ist, er hat die kündigung zurück gezogen. Dass solltest du dir schriftlich geben lassen in jedem Fall. UNd was deine Schwangerschaft betrifft, wenn es dir nicht gut geht, lass dich krank schreiben, wenn du kannst geh arbeiten. Es ist immer besser denke ich in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, wenn man schwanger ist als arbeitslos zu sein. Wenn du in der Elternzeit dann feststellst, dass du nicht mehr da arbeiten möchtest und ne neue arbeit hast, kann st du immer noch kündigen.