Kündigung in der Schwangerschaft

hallo,

Wenn am 1.2. ein Arbeitsverhältnis angefängt und am 2.2. feste gestellt wird das man schwanger ist, ist man dann in einerm Probearbeitsvertrag mit einer Dauer von 6 Monaten auch gegen eine Kündigung geschützt, wenn man dem AG die Schwangerschaft sofort persönlich mitteilt?

Bitte helft mir.

Lg Ellen

Hi!

Wenn am 1.2. ein Arbeitsverhältnis angefängt und am 2.2. feste
gestellt wird das man schwanger ist, ist man dann in einerm
Probearbeitsvertrag mit einer Dauer von 6 Monaten auch gegen
eine Kündigung geschützt,

Gegen eine vorzeitige Kündigung ist man geschützt.

Nur sind Probearbeitsverträge mit einer Laufzeit idR nichts anderes, als befristete Verträge, die einfach so ohne Kündigung auslaufen.

VG
Guido