Kündigung in Eltenzeit/Stellungnahme

Hallo!
Ich habe heute vom Gewerbeaufsichtsamt die Nachricht bekommen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter meine Kündigung während Elternzeit beantragt hat.
Das hat mich nicht wesentlich überrascht, da alle anderen Mitarbeiter ihre schon haben, aber ich muss nun Stellung nehmen und bräuchte Tips.
Was soll ich denn zu dem Menschen vom Gewerbeaufschichtsamt sagen? Muss ich auf irgendetwas achten. Ich habe mich schon an die Gewerkschaft gewandt, habe aber noch keine Antwort. Da ich hier immer auf wissende Menschen getroffen bin, hoffe ich auch jetzt auf Hilfe.
Danke schonmal.
LG Frauke

Hallo

Ich habe heute vom Gewerbeaufsichtsamt die Nachricht bekommen,
dass der vorläufige Insolvenzverwalter meine Kündigung während
Elternzeit beantragt hat.
Das hat mich nicht wesentlich überrascht, da alle anderen
Mitarbeiter ihre schon haben, aber ich muss nun Stellung
nehmen und bräuchte Tips.
Was soll ich denn zu dem Menschen vom Gewerbeaufschichtsamt
sagen? Muss ich auf irgendetwas achten.

Laut § 18 BErzGG darf der Arbeitgeber während der Elternzeit nicht kündigen, er bedarf dafür der Zustimmung des GAA. Ich nehme einmal an, dass sie bloß eine Stellungnahme wollen, ob du damit einverstanden wärst, da ein Bestehen auf Weiterbeschäftigung aufgrund der Insolvenz vermutlich unsinnig wäre. Aber vertraue besser nicht allzu sehr auf meine Antwort, Arbeitsrecht ist bei mir schon eine Weile her:frowning:
MfG Dirk

Just say NO
Hi!

Dass die Gewerkschaft sich noch nicht gemeldet hat, wundert mich nicht, aber das ist off topic…

Ich denke, Du solltest in Deiner Stellungnahme mitteilen, dass Du nicht mit einer Kündigung einverstanden bist!!!
Natürlich hört es sich wirklich saublöde an: Das Unternehmen existiert zwar nicht mehr, aber Du bist trotzdem noch dort beschäftigt…
Ich weiß!

Aber was wäre, wenn die äußerst unwahrscheinliche (aber nicht unmögliche) Variante eintritt, dass sich aus heiterem Himmel ein megareicher Inverstor findet, der das Unternehmen kurz vor der endgültigen Auflösung kauft und wiederbelebt? Dann hättest Du einen verlorengeglaubten Job nach Deiner Elternzeit doch noch!

Naja - und wenn alles so läuft, wie es üblich ist: Was hast Du zu verlieren?

LG
Guido

Hallo, Frauke,

meine Frage hört sich erst einmal blöde an, aber: ist Dein Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung (=Chipkarte)? Wenn er privat versichert ist, bekommst Du ein Problem, denn nach einer Genehmigung der Kündigung durch die Behörde und der sich anschließenden Künsigigung müsstet Du Deine Krankenversicherung selbst bezahlen (rd. 220 Euro oder mehr pro Monat).
Ist Dein Mann privat versichert, setzt Du Dich mit derm Insolvenzverwalter in Verbindung und bittest ihn, die Kündigung zum Ende der Elternzeit auszusprechen, dann bleibt Dein Versicherungsschutz erhalten.
Gibt es einen Sozialplan für die gekündigten Beschäftigten? Das könnte sich eventuell mit der langen Kündigungszeit beißen. Dann melde Dich noch einmal.
Ingeborg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ingeborg!

Nein, wir sind gesetzlich versichert, da würde es also keine Probleme geben.

Es soll einen Sozialplan geben, der ist aber meines Wissens immer noch nicht unterschrieben. Gekündigt sind bisher alle Mitarbeiter, bis auf die Behinderten und ich.

LG Frauke

Hallo,Frauke,

da Du nach einer Kündigung bei Deinem Mann in die Familienversicherung gehen kannst, gibt es da kein Problem. Ansonsten hast Du das Pech all Deiner Kolleginenn und Kollegen, Dein Arbeitsplatz ist weg.

Wenn es einen Sozialplan gibt, kontrolliere genau, ob Du, weil im Erziehungsurlaub, nicht irgendwo schlechter gestellt wurdest.
Ansonsten viel Glück!
Ingeborg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke!!!
Für die rasche Hilfe!
LG Frauke