meine Elternzeit läuft aus und mein Arbeitgeber möchte mir Kündigen. Er ist ein Kleinbetrieb (unter 10 Mitarbeiter).
Ich bin in der Schwangerschaft umgezogen (rund 50Km von der Arbeitstelle entfernt) somit wäre der Weg für eine Teilzeitbeschäftigung kaum vereinbar mit den Fahrtkosten die mir entstehen würden. Ich würde die Kündigung akzeptieren und keinen Einspruch einlegen. Nach meiner Elternzeit würde ich vorerst ALGI bekommen, da sich auch hier in der Umgebung momentan keine Teilzeitstelle findet. Nun meinte mein Arbeitgeber er könne mich nicht kündigen, das müsste schon ich selbst machen. In diesem Falle bekomme ich aber eine Sperre von 3 Monaten.
Ebenfalls hat er mir aber klar gemacht, wenn ich nicht kündigen würde, dann kündigt er mich unmittelbar nach der Elternzeit.
Meine Frage ist nun, wenn ich der Kündigung innerhalb der Elternzeit zustimme und nicht dagegen klage. Wo und von wem kann er denn dann belangt weren? Prüft das Arbeitsamt die Kündigung oder wovor hat er denn dann Angst?
Es wäre schön, wenn hier jemand ist der die rechtlichen Grundlagen in solch einem Falle kennt.
laut MuSchG darf der AG dir nicht kündigen, weil du unter einem besonderen Schutz innerhalb des Mutterschutz stehst. Du könntest ihn verklagen, auch wenn du eine entsprechende Erklärung unterschreibst. Davor wird er wohl Angst haben.
Ich habe momentan das selbe Problem. Meine Elternzeit läuft Ende Juli aus und ich habe bereits gekündigt, weil mein Job (doch ein bisschen weiter als deiner) 250 km weit weg ist. Die Chancen stehen gut, dass ich somit Arbeitslosengeld bekomme, da ich aus familären Gründen diese Stelle nicht mehr wahrnehmen kann. (Nennt sich bei Amt wohl Familienzusammenführung, oder so.) Weiterhin, kann ich wie du, wohl nur Teilzeit arbeiten, da meine Großer Schulpflichtig ist und und der Kleine im Kindergarten. Somit muss ich spätestens um 13 Uhr vor dem Kindergarten stehen. Ich werde mich nächste Woche mal erkundigen, was ich tun kann, aber ich gehe mal zu 90% davon aus, dass ich Unterstützung bekomme.
Ich kann mich gerne noch mal melden und Bericht erstatten!
Falls du Angst hast doch eine Sperre zu bekommen, warte doch bis dein AG dich kündigt,weil du ja eh weißt dass er dich kündigen will! Dann bekommst du auf jeden Fall Unterstützung!
In diesem Fall müßte der Arbeitgeber seine Kündigung Ihnen gegenüber begründen. Auf jeden Fall sollten Sie auf
keinen Fall kündigen, dies wäre sehr dumm. Warum das wissen Sie ja selbst. Was ich nicht verstehe: Ihr Arbeitgeber fordert Sie auf zu kündigen aber gleichfalls sagt er: Wenn Sie nicht kündigen würden, dann will er dies tun. Wo bleibt hier die Logik??
Bei Teilzeit und so eine Entfernung zur Arbeitsstelle
wäre wirklich Blödsinnn.
Ich wünsche Ihnen weiterhin Erfolg.
Danke für die Antwort.
Er könnte die Kündigung damit begründen, dass er ein Kleinbetrieb ist, so hatte er es erst gesagt bevor er nun meinte ich müsse kündigen und zudem hat er als Chef selbst meine Position im Betrieb übernommen. Meine Stelle ist quasie von ihm neu besetzt worden. Ebenfalls ist meine ehem. Stelle nicht in Teilzeit zu besetzten.
Ich habe bereits per email geschrieben, dass ich in keinem Fall kündigen werde.
Kann das Arbeitsamt die Kündigung prüfen lassen und ihn belangen?
Kleinbetriebe haben in manchen Angelegelegnheiten Sonder-
regelungen, Kündigungen z.B. schlechte Auftragslage oder Ähnlichess. Zumal ist hier kein Betriebsrat ( bis 20 Mit-
arbeiter denke ich) vorgeschrieben wie bei größeren Be-
trieben, der bei betriebsinternen Angelegenheiten mitbe-
stimmen kann. Das Arbeitsamt ist nicht für sogenannte
Angelegenheiten zuständig. Wenn der Chef Ihre Arbeitspo-
sition übernimmt, so habe ich dies verstanden, ist es seine Sache. Ob dies alles gerecht ist, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich hoffe, daß Sie bal-
digst eine neue Arbeit finden werden.
Hallo Sasali 07,
nach meinen Informationen besteht während der Elternzeit ein so genannter absoluter Kündigungsschutz. Eine ordentliche Kündigung des AN während der Elternzeit ist grundsätzlich unzulässig. Der Arbeitnehmer kann dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach Ende der Elternzeit gelten ganz normale Kündigungsfristen, je nach Betriebszugehörigkeit 6 Wochen zum Monatsende.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
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