Hallo,
du hast nach der Rückkehr aus der Elternzeit, Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz! Die Firma sollte in der Zeit, in der du in Elternzeit warst, ja lediglich eine Kraft zu deiner Vertretung einstellen. Auf Zeit sozusagen. Allerdings sieht das in der Praxis meist anders aus und die/derjenige der nun die Stelle hat, bleibt dort auch.
Allerdings hast du Anspruch auf eine gleichwertige Stelle, bei gleichem Gehalt. Dein Chef kann dich nicht kündigen, zumindest nicht einfach so ohne Grund.
Das Schreiben, dass du bekommen hast, ist lediglich eine Absage, deiner angefragten Teilzeitstelle. Diese abzulehnen, ist durchaus das gute Recht deines Chefs. Die von ihm gelieferten Begründungen stützen seine Entscheidung noch.
Dem Arbeitsamt musst du erst Bescheid sagen, wenn du kündigst (3 Monate Sperrfrist, da du gekündigt hast) oder wenn du die Kündigung deiner Firma bekommst (die muss aber die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten).
Eine Abfindung kannst du fordern, wenn dein AG dich partout nicht mehr einstellen will. Er wusste schließlich, dass du zurück kommst und muss dir somit eine Arbeitstelle zur Verfügung stellen. Kündigt er dich trotzdem, kannst du , je nach Länge der Betriebszugehörigkeit, eine Abfindung bekommen. In diesem Fall würde ich aber einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Du kannst ihn fragen, ob er dich evt. Teilzeit in eine andere Abteilung versetzen kann. Vielleicht ist dort ja auch jemand schwanger und du kannst deren Vertretung machen.
Weiterbeschäftigen auf Vollzeitbasis muss er dich auf jeden Fall! Sonst frag doch jetzt schon mal ob du Teilzeit im Mai anfangen könntest um zu sehen, ob und wie das funktioniert. Du darfst ja während der Elternzeit 40 Stunden im Monat arbeiten, wenn er sieht, dass das klappt und du in einer anderen Abteilung ohne Probleme arbeiten kannst, kannst du vielleicht offiziell im Oktober Teilzeit arbeiten.
Ich hoffe, ich konnte deine Fragen soweit beantworten! Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass dein Chef sich überzeugen lässt!
Liebe Grüße,
Nicole