Kündigung in Elternzeit

Guten Abend,

wann tritt dieses Sonderkündigungsrecht in Kraft? Gibt es Paradebeispiele, wo man aufzählen kann, in welchem Fall während der Elternzeit gekündigt werden kann?

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo

wann tritt dieses Sonderkündigungsrecht in Kraft?

Das „Recht“ ist schon in Kraft getreten. Der AG kann nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Landesbehörde kündigen.

Gibt es
Paradebeispiele, wo man aufzählen kann, in welchem Fall
während der Elternzeit gekündigt werden kann?

Die Klassiker dürften sein: Insolvenz, Betriebsschließung, Standortverlegung, beharrliches (Weiter)Arbeiten bei einem anderen AG ohne Zustimmung des AG oder trotz berechtigter Ablehnung

Gruß,
LeoLo