Kündigung in Probezeit

Hallo zusammen,

ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Mitarbeiter
wirksam, die weniger als 2 Wochen vor Ende der Probezeit dem
Mitarbeiter zugeht (Kündigungsfrist lt. Gesetz in Probezeit 2
Wochen)? Oder ist die Kündigung wirksam und es muss dann eben das
Unternehmen im kommenden Monat verlassen, ohne dass nach Ende der
Probezeit der Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden muss? Beispiel: Kündigung in
6-monatiger Probezeit am 21.7. (Ende der Probezeit Ende Juli). Muss
der Mitarbeiter weiter beschäftigt werden, da Kündigungsfrist von 2
Wochen in Probezeit bis Ende Juli nicht mehr reicht?

Viele Grüße

Matthias

Hallo,

ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei einem
Mitarbeiter
wirksam, die weniger als 2 Wochen vor Ende der Probezeit dem
Mitarbeiter zugeht

Ja, auch wenn der Tag des Ausscheidens nach dem Ende der Probezeit liegt. Entscheidend ist, daß die Kündigung innerhalb der Probezeit dem Gekündigten zugeht, was theoretisch auch am letzten Tag der Fall sein kann.

Grüße
Renee