Hallo Zusammen!
Nehmen wir an, ein AN hat 12 Monate Probezeit und AN stellt fest, nach 6 Monatiger Probezeit, verlängert sich -Rechtlich- die Kündigungsfrist auf 4 Wochen ( Statt 2 Wochen )
Wenn jemand in seinem Urlaub eine -Ordenliche Kündigung- per Post erhält ,-Sie in der Filiale mit Unterschrift abholt, innerhalb der Probezeit, mit der Frist von zwei Wochen, an einem Samstag den 16.11.2013, gekündigt zum 30.11.2013
Gilt hier nicht bereits die Kündigungsfrist von 4 Wochen?
Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, - Wenn die Frist erst ab dem Folgetag läuft, 17.11- wäre dann eine Kündigungsfrist zum 15.12 oder doch zum 30.12.2013 möglich?
Ist sehr knapp mit dem Datum.
Was jedoch nicht in meinem Kopf geht ist, wenn die erste ausgesprochene Kündigung mit einer falschen Frist ausgesprochen ist und wie beschrieben, eigentlich ungültig, da vier Wochen eingehalten werden müssten, muss dann keine NEUE Kündigung ausgesprochen werden, mit einer richtigen, rechtlichen Kündigungsfrist?
Wird eine falsche kündigung automatisch umgewandelt?
Somit zum 15.12.2013?
Vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe.
P.S: Kündigungsschutzklage/ anhörung vor Arbeitsgericht würde laufen, jedoch wäre der Termin zur Ladung noch etwas entfernt. Anwalt wäre (noch) nicht an der Seite vom AN. Termin beim Anwalt vielleicht nötig?