Kündigung in Probezeit mit 'sozialer Auslauffrist'

Hallo alle zusammen,

Ich bin 18 Jahre alt und sollte eigentlich meine Ausbildung zum Mechatroniker machen. Nun, wie es das Schicksal so will, hab ich am 1. September 2011 angefangen zu arbeiten, und wurde ende November krank. Ich hatte eine Probezeit bis zum 31.3.2011. Mitte Dezember bekam ich das Schrribrn, dass ich eine Soziale Auslauffrist bis zum 31.03 bekomme. Da ich bis heute leider immer noch krank bin (kein Artz weis so wirklich was es ist). So, ich war nun bei meiner Krankenkasse und wollte nach meiner Kündigung fragen ob ich Krankengeld oder irgendetwas anderes bekomme. Sie hat mir empfohlen entweder in Familienversicherung zu wechseln oder Arbeitslosengeld zu beantragen. Ich hab mich entschieden in die Familienversicherung zu wechseln. Und wie es so ist, bekomme ich kein Arbeitslosengeld bekomme weil ich noch nicht genügend gearbeitet hab. so meine Frage ist nun, 1.) war die Kündigung gerechtfertigt? 2.) Falsche beratung in der Krankenkasse? 3.) Stheht mir ALG zu?
Viele fragen ich weis, aber ich bitte um eine Antwort.
Vielen Danke schonmal im voraus. :smile:

Ob die Kündigung wirksam ist, kann hier nicht gesagt werden. Dazu müsste ein Rechtsanwalt den Arbeitsvertrag und die Kündigung prüfen. Wenn die Anwartschaftzeit für Alg 1 (12 Monate) nicht erfüllt ist, besteht auch kein Anspruch auf Alg 1. Ohne Alg 1 fehlt dann auch die KV, es sei denn, es liegt eine Familienversicherung vor oder es besteht ein Anspruch auf Alg 2. Die KK hat also richtig beraten.

Sorry, aber vielleicht hilft http://www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz

In der Porbezeit kann Dir auch bei Krankheit fristlos ohne Angabe von Gründung gekündigt werden. Also waren deien AGs sehr kulant. Krankengeld steht dir meiner Meinung nach erstmal zu, das hat aber mit der Krankenversicherzng nichts zu tun. Die muss ja weiter bezahlt werden. ERntweder über die FAmilie oder über das Arbeistamt. Du hast sicher nur Anpsruch auf Hartz IV, aber damit bleibst du allein versichert.