Hallo zusammen,
folgende fiktive Situation zu Diskussion:
Man hat grade einen Arbeitsvertrag unterschrieben und noch vor Antritt der Stelle liegt ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers vor.
Besteht rechtlich die Möglichkeit von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückzutreten oder ihn vor dem ersten Arbeitstag bereits zu kündigen? Meines Erachtens ist eine Kündigung erst in der Probezeit, also nach Antritt der Stelle möglich - ist das richtig? Und falls ja, angenommen es würde direkt am ersten oder zweiten Arbeitstag gekündigt, gilt diese dann zu sofort oder gibt es hier eine gesetzliche Frist von 2 Wochen für beide Seiten?
Vielen Dank für schon im Voraus für Eure Diskusiionsbeiträge!
Hallo zusammen,
folgende fiktive Situation zu Diskussion:
Man hat grade einen Arbeitsvertrag unterschrieben und noch vor
Antritt der Stelle liegt ein besseres Angebot eines anderen
Arbeitgebers vor.
Besteht rechtlich die Möglichkeit von einem unterschriebenen
Arbeitsvertrag zurückzutreten oder ihn vor dem ersten
Arbeitstag bereits zu kündigen? Meines Erachtens ist eine
Kündigung erst in der Probezeit, also nach Antritt der Stelle
möglich - ist das richtig? Und falls ja, angenommen es würde
direkt am ersten oder zweiten Arbeitstag gekündigt, gilt diese
dann zu sofort oder gibt es hier eine gesetzliche Frist von 2
Wochen für beide Seiten?
Man kann eine Stelle ordnungsgemäß kündigen, auch wenn man sie noch nicht angetreten hat. Kein Betrieb hat Interese einen „Zuvogel“ einzustellen, der kurz nach Arbeitsantritt kündigt und unmotiviert sein Zeit absitzt und dafür Geld kassiert; für den Arbeitnehmer kann es bei der nächsten Bewerbung peinlich sein, seinen Kurzaufenthalt zu begründen.
Es empfiehlt sich aber vorher eine klärendes Gespräch mit der Firma.
Wolfgang D.
Kommt darauf an!
Hi!
Besteht rechtlich die Möglichkeit von einem unterschriebenen
Arbeitsvertrag zurückzutreten
Nein
oder ihn vor dem ersten
Arbeitstag bereits zu kündigen?
Kommt darauf an.
Grob gesagt kann man ein Arbeitsverhältnis dann auch schon VOR Antritt kündigen (auch hier: Unter Einhaltung der Frist!!!), wenn nichts anderes vereinbart ist.
Auch, wenn man aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags entnehmen kann, dass eine Kündigung nicht erwünscht ist (z.B. wenn direkt zu Beginn eine ungewöhlich lange Kündigungsfrist vereinbart ist), wird es eher nicht möglich sein.
Meines Erachtens ist eine
Kündigung erst in der Probezeit, also nach Antritt der Stelle
möglich - ist das richtig?
s.o.
Und falls ja, angenommen es würde
direkt am ersten oder zweiten Arbeitstag gekündigt, gilt diese
dann zu sofort oder gibt es hier eine gesetzliche Frist von 2
Wochen für beide Seiten?
Fristlos geht nur mit wichtigem Grund, der hier nicht vorliegt!
Allerdings wäre jeder AG dumm, der auf die Erfüllung der 2 Wochen besteht, statt einer Aufhebung zuzustimmen!
LG
Guido