Kündigung in Probezeit ohne Einhaltung der Frist

Hallo,

ich habe eine brennende u. wirklich aktuelle Frage, deshalb bin ich Euch/Ihnen für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Es wird jemand bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (im speziellen gesetzliche Ersatzkasse) innerhalb der 6-monatigen Probezeit gekündigt. Die Kündigung wird 8 Tage vor Ablauf der Probezeit ausgesprochen. Die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen kann nicht mehr eingehalten werden, so dass zum Monatsende des darauffolgenden Monats die Kündigung ausgesprochen wird. Innerhalb der Probezeit bedarf es keiner Angabe von Gründen um jemanden zu kündigen.

Muss der AG in der Kündigung nun Gründe angeben weil die Probezeit schon verstrichen ist oder gilt innerhalb der Probezeit gekündigt u. tschüß??

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

Muss der AG in der Kündigung nun Gründe angeben weil die
Probezeit schon verstrichen ist

Nein.

oder gilt innerhalb der
Probezeit gekündigt u. tschüß??

So isses.

MfG

Hallo,

die Kündigung kann noch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden. Wer meint, 14 Tage vor Ablauf der Probezeit sei er aus dem Schneider, wenn er bislang keine Kündigung erhielt, täuscht sich.

Gruß

S.J.