falls Sie keine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag haben, gilt das Bundesurlaubsgesetz:
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)
für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Hallo,
es gibt nur ganze Urlaubstage. 13,75 wird also zu 14 aufgerundet.
Wieviel Urlaubsanspruch
hat man wenn man am 17.01.2011 angefangen hat und zum
30.06.2011 (Ende Probezeit) gekündigt wird?
2,5*5,5=13,75 Tage. Sind es nun 13 oder 14 Tage? Oder wird das
dann anteilig berechnet?
Hallo,
als erstes, der Urlaubsanspruch entsteht ab dem ersten Tag der Beschäftigung. Somit ist der Januar mit zu berechnen.
Ansonsten stimmt, soweit ich das beurteilen kann Deine Berechnung.
Sollte Dein Arbeitgeber hier Schwierigkeiten machen, kann ich Dir nur empfehlen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
Dein Urlaubsanspruch dürfte im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt sein. Nach Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch „mindestens 20 Tage (bei Fünftage-Woche)“ bzw. 24 Arbeitstage (bei einer Sechstage-Woche, wo auch Samstage als Arbeitstage gelten).
Beträgt dein Urlaub mehr als 20 bzw. 24 Arbeitstage pro Jahr und gemäß Arbeitsvertrag, so mußt du von diesem arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch ausgehen, z.B. 25 oder 30 Urlaubstage pro Jahr.
Bei einer Kündigung bis zum 30.06. eines Jahres, darf der Arbeitgeber den Jahresurlaubsanspruch anteilig berechnen, so wie du schon angesetzt hast.
(30 Urlaubstage : 12 Monate x 5,5 Monate= 13,75).
In der Regel wird in diesem Falle aufgerundet, also von genau 14 Tagen anteiliger Urlaubsanspruch ausgegangen.
Bitte im Bedarfsfall einen örtlichen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, da meine obigen Angaben nur als freie Meinungsäußerung erfolgen können.