Kündigung in Probezeit Resturlaub

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage. Wieviel Urlaubsanspruch hat man wenn man am 17.01.2011 angefangen hat und zum 30.06.2011 (Ende Probezeit) gekündigt wird?
2,5*5,5=13,75 Tage. Sind es nun 13 oder 14 Tage? Oder wird das dann anteilig berechnet? Danke für die Hilfe!

Es wird aufgerundet.

Sicher? Auch wenn der erste Monat nicht voll gearbeitet wurde? Hab hier so viele verschiedene Antworten erhalten!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

hallo
da es technisch möglich ist den urlaubsanspruch genau zu berechnen wird es auch genau berechnet.
natürlich kann der arbeitgeber auch aufrunden.
natürlich kannst du auch abrunden.
gruß
hasan

Hallo,

meines wissens sind das dann genau 13,75 tage, dh an einem tag musst du noch ein paar stunden in die arbeit gehen musst. außer dein arbeitgeber ist kulant und gibt dir freiwillig die 14 tage.

VG

Also vorne weg, mein AG ist es nicht. Darum frage ich nach. Er hat mir nämlich gleich gesagt, dass die 0,75 Tage abgerundet werden. Da er mir so kommt, will ich es nun genau wissen. Und im BurlG (oder wie man das abkürzt) steht ja das anteilig nur für volle Monate gerechnet wird. Alles über 0,5 wird aufgerundet kommt im zweiten Abschnitt. Und ich hab gelernt, dass erst Abschnitt 1 zählt, 2 ist nur ergänzend. Heißt wenn ich bei geraden Monaten auf ungerade Zahlen komme wird erst auf bzw. abgerundet?!
Da ich 30 Tage Urlaub habe und 5,5 Monate gearbeitet habe ergibt sich die obige Rechnung. Knackpunkt hier ist halt der halbe Monat.
Ich bin verwirrt. :frowning:

sorry, ich bin kein anwalt, somit kann ich auch keine rechtsverbindliche aussage treffen.

Aber ich verstehe das so:

  1. urlaubstage werden anteilig berechnet und zwar auf volle monate, d.h. der ANTEIL wird vom vollen monat berechnet, d.h. ausgehend von 2,5 T und nicht z.b. von einem anteil daraus, von 1,5 oder so

  2. in 2. steht dann der Fall der bei dir greift

grundsätzlich hast du ja auch bei halben monaten urlaubsanspruch, deshalb würde ich 1. so auslegen.

VG

Anspruch auf ein Zwölftes des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer, wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Hier gibt es also für fünf Monate Urlaub (BurlG § 5 Abs. 1)-im Januar besteht das Arbeitsverhältnis keinen vollen Monat.
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (BurlG § 5 Abs. 2)
wannsee

Ja also ist es so wie ich es mir gedacht habe?!
Da ich den kompletten Januar nicht gearbeitet habe, habe ich auch für diesen Monat KEINEN Urlaubsanspruch?! Nicht einmal anteilig?
Also habe ich 30/12 x 5 = 12,5 Urlaubstage?! Durch Absatz 2 werden dann die 0,5 auf 1 aufgerundet und es ergibt sich 13 Tage?!
Richtig? Oder kommen doch noch anteilige Urlaubsansprüch zum tragen?

Danke für die Infos!

Guten Tag,
leider kann man aus Ihren vorliegenden angaben keine genauen Angaben machen, denn Sie erwähnen nicht, welchen Urlaubsanspruch Sie lt. Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrem Tarifvertrag haben.

Sollten keine vertraglichen oder tarifvertraglichen Urlaubsansprüche vereinbart sein, dann gilt das BUrlG, wonach gemass § 3 der Urlaub pro Jahr 24 Werktage beträgt.
Sollte in Ihrem Fall aufgrund fehlender vertraglicher
oder tarifvertraglicher Regelungen das BUrlG greifen, wären dass bei Ihnen 10 Werktage.
Siehe ggf dazu §5 BUrlG:

Andere Regelungen müssten wie gesagt in Ihren Arbeitsvertrag oder Ihrem Tarifvertrag vereinbart sein.

Hallo,
der Urlaubsanspruch ergibt sich aus Deinem vereinbarten Jahresurlaub.
Die Berechnung als Beispiel:
30Tage Jahresurlaub durch 12 Monate geteilt mal der gearbeiteten Monate.
Die Zahl hinter dem Komma kann mit Stunden abgerechnet werden.
Sollten hier Probleme auftauchen, so solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
viel Glück
Peter

Hallo Peter und vielen Dank für die Antwort.

Das heißt also, dass ich 13,75 Tage Urlaub habe? Die 0,75 Tage sind dann also ca. 6 1/2h bei einer 40h Woche?

Weil aus dem Auszug hier werd ich nicht ganz schlau! Und jeder sagt was anderes. Also viele Sagen für den ersten Monat hätte ich gar keinen Urlaubsanspruch?!

Anspruch auf ein Zwölftes des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer, wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Hier gibt es also für fünf Monate Urlaub (BurlG § 5 Abs. 1)-im Januar besteht das Arbeitsverhältnis keinen vollen Monat.
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (BurlG § 5 Abs. 2)

Hallo.

ALso ich habe am 17.01.2011 begonnen. Ende ist der 30.06.2011. Laut Vertrag habe ich 30 Tage Urlaub im Jahr bei 40h/Woche.
Und ich habe schon viele verschiedene Aussagen erhalten. Und aus diesem Auszug werde ich nicht schlau.
Anspruch auf ein Zwölftes des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer, wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Hier gibt es also für fünf Monate Urlaub (BurlG § 5 Abs. 1)-im Januar besteht das Arbeitsverhältnis keinen vollen Monat.
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (BurlG § 5 Abs. 2)

Habe ich nun für Januar Urlaubsanspruch oder nicht?
Danke für die Hilfe!

Meines Erachtens haben Sie keinen Anspruch für Januar auf Urlaub, da Sie erst am 17.01 angefangen wären das 0,43 Urlaubstage, also kein halber Urlaubstag somit würden Sie meines erachtens für Januar keinen Urlaubstag erhalten.
Somit 5 Monate *2,5 Tage = 12,5 U Tage, hier jedoch gerundet auf 13 Urlaubstage !

MfG
thommyt

hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen,
gruß koni

Hallo,

Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt, verbleibt mindestestens ein halber Urlaubstag wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet (oft in Tarifverträgen geregelt, z.B. TVöD § 26 Abs.1).

Mit freundlichen Grüßen

Es kommt nicht darauf an ob Sie im Januar gearbeitet haben, der Beginn des Arbeitsvertrages ist maßgebend. Wenn der Arbeitsvertrag erst nach dem 1. Januar datiert ist gibt es für Januar KEINEN Urlaubsanspruch (nur für volle Monate des BESTEHENDEN Arbeitsverhältnisses).
Die Berechnungsformel stimmt bei 30 Urlaubstagen im Jahr. Ab 0,5 Urlaubstag ist der AG angehalten nach oben aufzurunden. Mehr Urlaub ist nicht d´rin, also 13 Tage!
Gruß wannsee

Hallo und vielen Dank für die Info. Mich verwirrt bzw interessiert mehr, wie es sich mit dem ersten Monat verhält, in dem ich nur einen halben monat gearbeitet habe. Habe ich da Anspruch auf Urlaub oder nicht? Das BurlG verwirrt mich da.
MfG

Ganz knappe Antwort: 14 Tage

Hi Ulinhio,
also nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es keine halben Tage, oder Viertel etc… Der Urlaub wird auf volle Tage aufgerundet.
Schönen Urlaub