Guten Tag,
ein Fall zur Beurteilung:
Ein Arbeitgeber stellt eine junge Frau ein. Im Vertrag steht 6 Monate Probezeit, eine Verlängerung des Vertrages ist Bestandteil des Vertrages.
Die junge Dame muss in der ersten Woche leider angekündigt zum Amtsgericht, Bescheinigung wird dem Arbeitgeber vorgelegt. Außerdem hat die Arbeitnehmerin schon beim Vertragsabschluss unbezahlten Urlaub angekündigt, damit sie verreisen kann. Die Arbeitnehmerin buchte ein Ticket für den 1. Januar, am 2. Januar soll sie eigentlich wieder im Heimatort ankommen, ausgemacht mit dem Arbeitgeber ist, dass sie am 3. Januar wieder arbeiten geht. Leider fallen durch das Wetter die Flüge aus, die Arbeitnehmerin kommt erst am 5. Januar in ihrem Heimatort an, sie hat Belege über die Flugstornierungen.
Die Arbeitnehmerin sieht die einzige Möglichkeit, ihren Arbeitgeber über die verspätete Rückreise zu informieren, darin, dass sie ihrer Kollegin Bescheid gibt, den Chef zu informieren. Sie tut dies auch.
Am 6. Januar geht sie wieder arbeiten. Am 7. Januar wird ihr ohne Warnung gekündigt, als Grund wird ihr u. a. der Termin beim Amtsgericht sowie die verspätete Rückkehr genannt. Sie gibt bekannt, dass sie schwanger ist.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin kündigen?