Hallo Forum!
Ein Arbeitssuchender wird durch eine Personalvermittlung (Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur) vermittelt und erhält im Januar bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Anstellungsvertrag.
Der Einsatz beim Kunden dauert bis 31.5. Da der Arbeitnehmer von dem AG nichts hört, ergreift er die Initiative und fragt ca. 14 Tage vor Beendigung des Kundeneinsatzes nach. Hier stellt sich raus, dass der AN falsch disponiert wurde, da man der Annahme ging, dass der Einsatz bis Ende Juni dauern würde. Dies ist nur eine mündliche Aussage, schriftlich liegt nichts vor. Ein Anschlussauftrag liegt ebenfalls nicht vor. Der AG hat aber eine Woche zuvor Stellenausschreibungen in einer großen Tageszeitung getätigt. Aufgrund seiner Berufserfahrung könnte der AN aus seiner Sicht diese Tätigkeiten ausüben.
Dem AN wird die fristgerechte Kündigung (14 Tage) innerhalb der Probezeit ausgesprochen.
Dem AN stehen noch Urlaubstage zu, die er aufgrund der Feiertagslage sofort nehmen müsste. Er möchte aber die gestellte Aufgabe bei dem Kunden, wo er eingesetzt ist, zu einem guten Abschluss bringen. Zumal sich hier unter Umständen Möglichkeiten auftun, in absehbarer Zeit in ein dauerhaftes Angestelltenverhältnis übernommen zu werden und er von der Personalabteilung eine sehr gute Beurteilung bekommt.
Fragen:
Sollte der AN seinen Resturlaub umgehend einreichen und reicht der Urlaubsantrag per Mail?
Muss der AG dem AN so kündigen, dass ihm keine Nachteile beim Bezug vom ALG entstehen??
Dem AN wurde die Kündigung per Einwurfeinschreiben zugestellt, der nächste Tag ist ein Feiertag. Am Freitag hat er einen Arzttermin, den er nicht kurzfristig absagen kann, da ihm ansonsten der geplatzte Termin in Rechnung gestellt wird. Er kann auch nicht sicherstellen, dass er nach dem Arzttermin (Zahnarzt) so gut drauf ist, dass er kurz vor Dienstschluss der AA sich noch arbeitslos meldet. Voraussichtlich kann sich erst am Montag arbeitssuchend melden. Entstehen ihm bei der Arbeitsagentur Nachteile? Wie wären diese unter Umständen zu vermeiden? Reicht eine eMail mit der Schilderung des Sachverhalts an die zuständige Arbeitsagentur?
Muss der Personalvermittler seine „Provision“ zurück bezahlen?
Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden beträgt und dies eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden ergibt, wie lautet dafür die Formel? Der AN möchte sein Arbeitszeitkonto gegen checken und sich nicht auf seinen Noch-AG dabei verlassen.
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Sunny
