Kündigung in Probezeit - Urlaub - ALG

Hallo Forum!

Ein Arbeitssuchender wird durch eine Personalvermittlung (Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur) vermittelt und erhält im Januar bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Anstellungsvertrag.

Der Einsatz beim Kunden dauert bis 31.5. Da der Arbeitnehmer von dem AG nichts hört, ergreift er die Initiative und fragt ca. 14 Tage vor Beendigung des Kundeneinsatzes nach. Hier stellt sich raus, dass der AN falsch disponiert wurde, da man der Annahme ging, dass der Einsatz bis Ende Juni dauern würde. Dies ist nur eine mündliche Aussage, schriftlich liegt nichts vor. Ein Anschlussauftrag liegt ebenfalls nicht vor. Der AG hat aber eine Woche zuvor Stellenausschreibungen in einer großen Tageszeitung getätigt. Aufgrund seiner Berufserfahrung könnte der AN aus seiner Sicht diese Tätigkeiten ausüben.

Dem AN wird die fristgerechte Kündigung (14 Tage) innerhalb der Probezeit ausgesprochen.
Dem AN stehen noch Urlaubstage zu, die er aufgrund der Feiertagslage sofort nehmen müsste. Er möchte aber die gestellte Aufgabe bei dem Kunden, wo er eingesetzt ist, zu einem guten Abschluss bringen. Zumal sich hier unter Umständen Möglichkeiten auftun, in absehbarer Zeit in ein dauerhaftes Angestelltenverhältnis übernommen zu werden und er von der Personalabteilung eine sehr gute Beurteilung bekommt.

Fragen:

Sollte der AN seinen Resturlaub umgehend einreichen und reicht der Urlaubsantrag per Mail?

Muss der AG dem AN so kündigen, dass ihm keine Nachteile beim Bezug vom ALG entstehen??

Dem AN wurde die Kündigung per Einwurfeinschreiben zugestellt, der nächste Tag ist ein Feiertag. Am Freitag hat er einen Arzttermin, den er nicht kurzfristig absagen kann, da ihm ansonsten der geplatzte Termin in Rechnung gestellt wird. Er kann auch nicht sicherstellen, dass er nach dem Arzttermin (Zahnarzt) so gut drauf ist, dass er kurz vor Dienstschluss der AA sich noch arbeitslos meldet. Voraussichtlich kann sich erst am Montag arbeitssuchend melden. Entstehen ihm bei der Arbeitsagentur Nachteile? Wie wären diese unter Umständen zu vermeiden? Reicht eine eMail mit der Schilderung des Sachverhalts an die zuständige Arbeitsagentur?

Muss der Personalvermittler seine „Provision“ zurück bezahlen?

Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden beträgt und dies eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden ergibt, wie lautet dafür die Formel? Der AN möchte sein Arbeitszeitkonto gegen checken und sich nicht auf seinen Noch-AG dabei verlassen.

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Gruß
Sunny

Hallo Sunflower,

Aufgrund seiner Berufserfahrung
könnte der AN aus seiner Sicht diese Tätigkeiten ausüben.

Hat er den AG mal darauf angesprochen?

Dem AN stehen noch Urlaubstage zu, die er aufgrund der
Feiertagslage sofort nehmen müsste.

Wieso „müsste“?

Er möchte aber die
gestellte Aufgabe bei dem Kunden, wo er eingesetzt ist, zu
einem guten Abschluss bringen.

Dann kann er ja den Vorgesetzten beim Kunden ansprechen und der Kunde macht dann vielleicht bei der Zeitarbeitsfirma geltend, dass er auf den AN nicht verzichten kann.

Sollte der AN seinen Resturlaub umgehend einreichen

Wozu? Er will doch momentan gar keinen.

und reicht
der Urlaubsantrag per Mail?

Das weiß hier leider keiner. Da müsste man in seinen Firmenunterlagen schauen, wie es die Firma gern hätte oder notfalls mal in der ZA anrufen.

Muss der AG dem AN so kündigen, dass ihm keine Nachteile beim
Bezug vom ALG entstehen??

Die Frage versteh ich jetzt nicht so ganz.

Voraussichtlich kann sich
erst am Montag arbeitssuchend melden. Entstehen ihm bei der
Arbeitsagentur Nachteile? Wie wären diese unter Umständen zu
vermeiden?

Könnte schon sein. Man sollte sich irgendwie ein Attest vom Zahnarzt besorgen, wenn es einem nicht gut geht bzw. das eine sehr zeitaufwändige Behandlung war, damit man was in der Hand hat.

Reicht eine eMail mit der Schilderung des
Sachverhalts an die zuständige Arbeitsagentur?

Nein auf keinen Fall! Wenn es wirklich wichtig ist: Nie per mail und nie per Telefon!

Muss der Personalvermittler seine „Provision“ zurück bezahlen?

Nö, der bekommt nur die Hälfte von den 2000 €, die der Vermittlungsgutschein „wert“ ist (aber das ist seine Sache, da muss sich der AN keinen Kopf drum machen).

Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden beträgt und dies
eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden
ergibt, wie lautet dafür die Formel?

Wochenstundenzahl x 4,33 (

Hallo Xolophos,

Aufgrund seiner Berufserfahrung
könnte der AN aus seiner Sicht diese Tätigkeiten ausüben.

Hat er den AG mal darauf angesprochen?

Ja, die Stellen sind aber angeblich bereits besetzt.

Dem AN stehen noch Urlaubstage zu, die er aufgrund der
Feiertagslage sofort nehmen müsste.

Wieso „müsste“?

Wenn er sich den Urlaub auszahlen lässt, dann würde er erst ab dem 21.6. ALG beziehen und er braucht eigentlich jetzt keinen Urlaub, der war anderweitig geplant.

Das weiß hier leider keiner. Da müsste man in seinen
Firmenunterlagen schauen, wie es die Firma gern hätte oder
notfalls mal in der ZA anrufen.

o.k.

Muss der AG dem AN so kündigen, dass ihm keine Nachteile beim
Bezug vom ALG entstehen??

Die Frage versteh ich jetzt nicht so ganz.

Wird ausgezahlter Urlaub anders besteuert? Oder ist es mehr als das ALG, was ihm in dieser Zeit zustehen würde? Dem AN gehts um finanzielle Nachteile.

Könnte schon sein. Man sollte sich irgendwie ein Attest vom
Zahnarzt besorgen, wenn es einem nicht gut geht bzw. das eine
sehr zeitaufwändige Behandlung war, damit man was in der Hand
hat.

o.k.

Reicht eine eMail mit der Schilderung des
Sachverhalts an die zuständige Arbeitsagentur?

Nein auf keinen Fall! Wenn es wirklich wichtig ist: Nie per
mail und nie per Telefon!

o.k.

Muss der Personalvermittler seine „Provision“ zurück bezahlen?

Nö, der bekommt nur die Hälfte von den 2000 €, die der
Vermittlungsgutschein „wert“ ist (aber das ist seine Sache, da
muss sich der AN keinen Kopf drum machen).

Der AN sollte sich als Personalvermittler selbständig machen. *gg*

Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden beträgt und dies
eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden
ergibt, wie lautet dafür die Formel?

Wochenstundenzahl x 4,33 (

Hallo

Sollte der AN seinen Resturlaub umgehend einreichen und reicht
der Urlaubsantrag per Mail?

Ich denke, der AN will gar nicht Urlaub nehmen? Warum sollte er ihn dann einreichen. Er sollte ihn sich abgelten lassen, damit verschiebt sich der Beginn des Bezugs des ALG entsprechend nach hinten.

Muss der AG dem AN so kündigen, dass ihm keine Nachteile beim
Bezug vom ALG entstehen??

Finanzielle Nachteile entstehen dem AN nicht. Die Urlaubsabgeltung ist natürlich höher als das ALG.

Voraussichtlich kann sich
erst am Montag arbeitssuchend melden. Entstehen ihm bei der
Arbeitsagentur Nachteile?

Nein, Montag reicht aus.

Gruß,
LeoLo

Hallo Sunflower,

Wieso „müsste“?

Wenn er sich den Urlaub auszahlen lässt, dann würde er erst ab
dem 21.6. ALG beziehen und er braucht eigentlich jetzt keinen
Urlaub, der war anderweitig geplant.

Ja, das „Problem“ ist aber, dass das dem AN vom Gesetz her so zusteht und er den Urlaub nicht „mitnehmen“ kann zum evtl. nächsten AG. Also besteht nur die Alternative Auszahlung oder Urlaub nehmen.

Wird ausgezahlter Urlaub anders besteuert?

Nö.

Oder ist es mehr
als das ALG, was ihm in dieser Zeit zustehen würde?

Ja, ist es.

Einen schönen Feiertag wünscht,

Wünsch ich dir auch

MfG

Hi,

Wochenstundenzahl x 4,33 (

Hallo Xolophos

Wenn er sich den Urlaub auszahlen lässt, dann würde er erst ab
dem 21.6. ALG beziehen und er braucht eigentlich jetzt keinen
Urlaub, der war anderweitig geplant.

Ja, das „Problem“ ist aber, dass das dem AN vom Gesetz her so
zusteht und er den Urlaub nicht „mitnehmen“ kann zum evtl.
nächsten AG. Also besteht nur die Alternative
Auszahlung oder Urlaub nehmen.

Naja, bei Begründung des neuen AV im ersten Halbjahr könnte das anders aussehen… :smile:

Gruß,
LeoLo