Kündigung in Probezeit / Verlängerung der Probezei

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich habe vor 6 Monaten einen neuen Job begonnen. Die Probezeit ist gerade abgelaufen und ich hatte eine ganz normale Probezeit über 6 Monate im Vertrag stehen, da ich eine hohe Position besetzt habe.

Nun am letzten Tag der Probezeit sagt mir mein Chef, er wäre unzufrieden und möchte die Probezeit um weitere 4 Monate verlängern, um mich weiter zu testen, was schon mal sehr unangenehm und unprofessionell ist. Er hat sich wohl informiert und schlägt folgenden Prozess vor:

Ich habe die Kündigung bekommen am Ende der Probezeit, allerdings mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten. In diesen 4 Monaten soll ich mich beweisen und wenn es gut läuft, bekomme ich dann einen neuen Festvertrag. Wenn es nicht gut läuft, ist die Kündigung somit hinfällig.

Ist diese Vorgehensweise rechtens?

Ein weiteres Problem: Durch den o.g. Vorfall bin ich endgültig demotiviert und möchte am liebsten kurzfristig selber kündigen. In der Probezeit war die Kündigungsfrist 2 Wochen, danach 1 Monat. Da ich jetzt ohnehin die Kündigung für in 4 Monaten habe, frage ich mich, ob ich kurzfristig selber kündigen kann (innerhalb 2 Wochen) oder muss ich jetzt einen ganzen Monat warten, sollte ich kurzfristig einen anderen Job finden?

Etwas kompliziert, ich weiss, aber vielleicht hat jemand einen Tipp.
Danke

Das erste war wie ein befristeter Vertrag. Nun ist der zweite Arbeitsvertrag dran. Das heißt, dass die Kündigungsfrist nur 14tägig ist.

Hallo,

diese Vorgehensweise ist nicht unüblich. Immerhin glaubt der Chef aber an den Erfolg. Ansonsten hätte man sich komplett getrennt. Sie können natürlich auch selbst kündigen, oder das Ganze als neue Herausforderung betrachten.

Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kü.Frist 4 Wochen. Evtl. lässt aber der Arbeitgeber mit sich sprechen, falls Sie eine neue Stelle finden.

Grüße
gorbes

Eine Verlängerung der Probezeit ist rechtlich nicht zu lässig. Nehmen sie die Kündigung an und kündigen nicht selber. Bei der Annahme der Kündigung steht ihnen sofort ALG 1 zu, wenn sie selber kündigen müssen mit einer Sperre des ALG 1 von acht Wochen in kauf nehmen.

Hallo,
ziemlich fiese Masche von Deinem Chef. Eine Verlängerung der Probezeit ist grds. nicht möglich da ab einem halben Jahr das Kündigungsschutzgesetz anwendung findet. Sofern die Kündigungsfrist nicht tarifvertraglich geregelt ist, sind die Regelungen/Fristen des BGB maßgebend. Glaube § 626 BGB. Viel Erfolg!

Hallo,
die Probezeit gilt immer für beide Seiten - Du kannst also auch zum Ende der 6 Monate tschüss sagen. Danach gilt gesetzlich die Frist von 28 Kalendertagen zum 15. oder letzten Tag eines Monats.
Eine „Kündigung auf Vorrat“ die in 4 Monaten in Kraft treten könnte oder auch nicht, gibt es nicht. D.h. in 4 Monaten müsste der AG eine erneute Kündigung aussprechen, dann gilt aber für Dich bereits das Kündigungsschutzgesetz (nach Ablauf der ersten 6 Monate), Du hättest gegebenenfalls die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Wenn der AG meint, ohne erneute Kündigung wäre die jetzt vorsorglich ausgesprochene Kündigung wirksam, irrt er sich, diese ist dann nichtig.
Gruß
U.Daniel

Grundsaetzlich ist die Vorgehensweise nicht rechtmaessig. Aber Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zweierlei.
1.) Sollten Sie Ihren Vorgesetzten darauf aufmerksam machen, dass Sie sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muessen (spaetestens 3 Monat vor Beendigung) und natuerlich auch schon deswegen anderweitig umschauen muessen. Er solle Ihnen doch sagen inwieweit er unzufrieden sei, was ihn zweifeln laesst etc.
Auch wenn Ihr Chef mit dieser sehr grenzwertigen Vorgehensweise sein „Problem“ geloest haben mag, so hat er dies doch zu Ihren Lasten auf Sie abgewälzt denn Sie muessen sich nun so verhalten als seien Sie gekuendigt worden.
2.) Wenn Sie selbst kuendigen wollen, so gilt mit Ablauf der Kündigungsfrist die Vertragliche Kündigungsfrist (1 Monat).

Mein Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Chef. Koenen Ihre Zweifel am Vorgesetzten und / oder Unternehmen nicht ausgeräumt werden kuendigen Sie nicht, sondern suchen sich eine neue Stelle und kuendigen dann.

Hallo Sportfan37,

leider ist die Vorgehensweise rechtmäßig. Zwar könnte eine zu lange Kündigungsfrist Sie in Ihren Rechten auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 I GG oder Sie in sittenwidriger Weise in Ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beschränken.

Aber: Sie können ja nach wie vor kündigen. Denn das Arbeitsverhältnis dauert ja noch an. Für Sie gilt nach Ablauf der Probezeit entweder die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Oder es gilt - das deuten Sie an - die vertragliche Kündigungsfrist von einem Monat. Wenn das so im Arbeitsvertrag steht, könnten Sie im März frühestens zum 30.04.2013 kündigen. Bitte beachten Sie, dass Sie - sofern Sie überhaupt berechtigt sind, ALG I zu beziehen - eine Sperre bei der Arbeitsagentur erhalten. Denn Sie haben das Arbeitsverhältnis selbst gelöst.

Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, würde ich mich über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

sehr freuen.

Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen

Hallo Sportfan37,

deine Firma versucht, dich über den Tisch zu ziehen.

Die Probezeit (bz. die damit verknüpften verkürzten Kündigungsfristen) darf lt. Gesetz längstens 6 Monate dauern (§622 (3)).

Deshalb greift dein Arbeitgeber zu diesem etwas seltsamen Konstrukt mit der Kündigung unter Vorbehalt.

Bei einer solchen Vorgehensweise kann ich dir nur dringend empfehlen, dir einen anderen Arbeitgeber zu suchen.

Deine Kündigungsfrist beträgt übrigens nun tatsächlich einen Monat zum Monatsende (also z. B. am 18.3. kündigen >> ab 1.5. woanders anfangen), da die Probezeit bereits abgelaufen ist.

Aber ein Monat ist besser als vier Monate…

Viele Grüße
tinastar

.
Hallo Sportfan,

dass Du jetzt demotiviert bist, das glaube ich Dir gerne. Dein Chef ist allerdings wirklich SEHR unwissend, was das Arbeitsrecht betrifft. In den ersten zwei Jahren haben ALLE Arbeitnehmer generell zwei Jahre keinen Kündigungsschutz, so dass diese ominöse Verlängerung des Arbeitsvertrages unnütz war. Bis zu zwei Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnis kann JEDER Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, und arbeitsrechtlich kann dagegen nicht angegangen werden. Früher betrug die Kündigungsschutzfrist nur sechs Monate…

Zur neuen Kündigungsfrist:
hier ein Link, der alles aussagt, Du kannst also mit einer kürzeren Kündigungszeit kündigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
D. h., Du hast eine einmonatige Kündigungsfrist.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner fast 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich
auch sehr freuen :smile:

1)6 Monaten einen neuen Job begonnen. Die Probezeit
ist gerade abgelaufen und ich hatte eine ganz normale
Probezeit über 6 Monate im Vertrag
2)am letzten Tag der Probezeit sagt mir mein Chef, er wäre unzufrieden und möchte die Probezeit um weitere 4 Monate verlängern
3)Kündigung bekommen am Ende der Probezeit,
allerdings mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten. In diesen 4 Monaten soll ich mich beweisen und wenn es gut läuft bekomme ich dann einen neuen Festvertrag.

Guten Tag

  1. die Probezeit entspricht der gesetzlichen und den meisten Tarifverträgen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn der Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (mehr als 10 AN), dann besteht Schutz
  2. eine Kündigung am letzten Tag ist möglich und zulässig
  3. eine „Probezeitkündigung“ mit verlängerter Frist ist eine unzulässige Umgehung da die Probezeit länger als 6 Monate wird. Der Vertrag ist daher auf unbestimmte Zeit verlängert = Festanstellung
  4. Ihre Kündigungsfrist richtet sich nach dem Gesetz und dem Vertrag. Wenn Sie etwas anderes haben, dann sagen Sie das dem Chef und er lässt Sie gehen, da er weiß, dass sein Trick nicht hält.
    Schönen Tag noch

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Ich habe vor 6 Monaten einen neuen Job begonnen. Die Probezeit
ist gerade abgelaufen und ich hatte eine ganz normale
Probezeit über 6 Monate im Vertrag stehen, da ich eine hohe
Position besetzt habe.

die Position ist nicht ausschlaggebend für die Höhe der Probezeit#

Nun am letzten Tag der Probezeit sagt mir mein Chef, er wäre
unzufrieden und möchte die Probezeit um weitere 4 Monate
verlängern, um mich weiter zu testen, was schon mal sehr
unangenehm und unprofessionell ist. Er hat sich wohl
informiert und schlägt folgenden Prozess vor:

Verlängerung der Probezeit nur möglich, wenn man z.B lange krank ist - über 4 Wochen- dann darf die Probezeit verlängert werden#

Ich habe die Kündigung bekommen am Ende der Probezeit,
allerdings mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten. In diesen
4 Monaten soll ich mich beweisen und wenn es gut läuft,
bekomme ich dann einen neuen Festvertrag. Wenn es nicht gut
läuft, ist die Kündigung somit hinfällig.

ein neuer Vertrag ist nicht richtig. Wenn es nicht gut läuft ist die Kündigung hinfällig??? Was ist das? dies würde ja bedeuten, wenn es nicht gut läuft, ist die Kündigung hinfällig und Sie können weiter arbeiten…das wäre ja super!# richtig wäre, wenn es gut läuft, ist die Kündigung hinfällig…

Frage: gibt es Tarifverträge oder nicht. Davon sind nämlich bestimmte Dinge abhängig und ohne diese Information ist eine Aussage nur auf Grund der gesetzlichen bestimmungen möglich#

Ist diese Vorgehensweise rechtens?

Ein weiteres Problem: Durch den o.g. Vorfall bin ich endgültig
demotiviert und möchte am liebsten kurzfristig selber
kündigen. In der Probezeit war die Kündigungsfrist 2 Wochen,
danach 1 Monat.

1 Monat wäre nicht richtig. Richtig wäre 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Erst wenn das Arb.verhältnis 2 Jahre bestanden hat, beträgt die Kü.frist 1 Monat zum Monatsende.#§ 622 BGB

Da ich jetzt ohnehin die Kündigung für in 4

Monaten habe, frage ich mich, ob ich kurzfristig selber
kündigen kann (innerhalb 2 Wochen) oder muss ich jetzt einen
ganzen Monat warten, sollte ich kurzfristig einen anderen Job
finden?

Kündigung von 2 Wochen wäre nach 6 Monaten nicht mehr richtig. Kündigungsfrist -siehe oben- 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats möglich.
Ja, dies ist kompliziert und ich würde mit einem Anwalt darüber reden#
MFG
Marcjue

Etwas kompliziert, ich weiss, aber vielleicht hat jemand einen
Tipp.
Danke

HALLO ZUSAMMEN:

Danke für Euer/Ihr zahlreiches Feedback, das mir sehr geholfen hat.

Folgendes ist nun passiert. Ich habe die Kündigung per Juli unterschrieben und habe darin aber ergänzen lassen, dass die Kündigungsfrist weiterhin bei 2 Wochen liegt. Ich bin sehr demotiviert, da ich keine Lust habe, weiterhin 7 Tage pro Woche jeweils 15 Stunden am Tag zu arbeiten. Ich habe bereits 2 Alternativen in Aussicht und werde mich daher kurzfristig vom Arbeitgeber trennen.

Und da ich dies in der Kündigung ergänzen lassen habe, kann ich innerhalb von 2 Wochen kündigen und bin dann dank meiner 10 Tage Resturlaub auch sofort weg.

Perfekt gelöst.

Vielen Dank!

hallo sportfan
ob diese vorgehensweise rechtens kann ich dir nicht sagen. es hört sich aber nicht gut an.
entweder hat dein chef interesse oder nicht.
ich würde es nicht machen, da du jetzt schon die kündigung hättest in 4monaten. denn nach den 4monaten könnte dein chef kommen und dir mitteilen, das du ab morgen nicht mehr zur arbeit kommen brauchst - da du ja vor 4monaten bereist die kündigung bekommen hattest.
ich persönlich würde mich woanders bewerben, egal wie die anstellung ist und würde die nächsten 4monate weiterarbeiten. solltest du in den 4monaten ein anderes angebot bekommen (unbefristet)dann würde ich wechseln.
gruß paule66