Kündigung - individualvertragliche Regelung vs. gesetzliche Fristen

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 3 Jahren als Angestellter in einem Betrieb mit unter 200 Leuten und werde kündigen. Im Arbeitsvertrag ist eine 2-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt aber 28 Tage. Kann ich auch von der gesetzlichen Kündigungsfrist gebrauch machen oder gilt die vertragliche. Ich dachte immer, dass das Gesetz vor individual-vertraglichen Regelungen steht. Was stimmt? Arbeitsrechtler out there?

Danke!!!

Hallo,

solange die längere Frist für beide Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) gilt ist das OK.

Du wirst dich also auf die 2 Monate einstellen müssen.

Gruß,
Steve

Moin,

hast du bereits einen neuen Job? Dann frag den Arbeitsgeber doch nach einem Aufhebungsvertrag. Kann somit für beide Seiten günstiger sein, falls der Arbeitgeber dich gehen lassen will.