Kündigung innerhalb der Probezeit

Hallo an alle,

auch auf die Gefahr hin, dass die Frage schon irgendwann beantwortet wurde, habe ich dazu ein Frage. Wer kennt sich über die aktuelle gesetzliche Lage aus.

Welche Kündigungsfrist gilt innerhalb der Probezeit?. Kann der Arbeitgeber auch während einer Krankheit den Arbeitnehmer mit den evtl. Kündigunsfristen kündigen oder zählen diese erst nach Beendigung der Krankheit. Ab wann ist der Arbeitnehmer zu einer gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet?

vielen Dank

Hallo Marco,

auch auf die Gefahr hin, dass die Frage schon irgendwann
beantwortet wurde, habe ich dazu ein Frage.

Ungefähr siebzigtausendmal inzwischen…

Welche Kündigungsfrist gilt innerhalb der Probezeit?

14 Tage - ohne Angabe von Gründen.

Kann der
Arbeitgeber auch während einer Krankheit den Arbeitnehmer mit
den evtl. Kündigunsfristen kündigen oder zählen diese erst
nach Beendigung der Krankheit.

Ja, er kann auch während der Krankheit des AN kündigen. Krankheit schützt NICHT vor Kündigung (in der Probezeit schon gar nicht)

Ab wann ist der Arbeitnehmer zu
einer gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
verpflichtet?

Würdest Du diese Frage bitte präzisieren? Was meinst Du mit ‚ab wann‘?

Grüße

Renee

Hallo Renee,

trotzdem Danke für die Beantwortung.

Ich meinte, muss das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestehen, sprich, bekommt man sein Lohn auch dann, wenn man z. B. nach zwei TAgen Arbeit Krank wird?.

Eine Frage noch zu den Kündigungsfristen. Muss dann auch zum 15 oder 31. eines Monats gekündigt werden oder gilt die Kündigung zu jedem Tag?

Danke

Hallo

Ich meinte, muss das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit
bestehen, sprich, bekommt man sein Lohn auch dann, wenn man z.
B. nach zwei TAgen Arbeit Krank wird?.

Der Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Eine Frage noch zu den Kündigungsfristen. Muss dann auch zum
15 oder 31. eines Monats gekündigt werden

Nein.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für die schnelle und hilfreichen Tipps.

Jetzt muss ich doch nochmal ganz blöd fragen.
Zählen eigentlich gesetzliche Feiertage auch zu den 14 Tagen dazu. wenn ich zum 31.12. aufhören muss, muss ich dann am 15. oder 17.12 kündigen?

Ich war dann halt insgesamt nur kurz im Betrieb. Habe ich trotzdem Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Richtet sich dass nach der Betriebszugehörigkeit
Danke

Hallo

Zählen eigentlich gesetzliche Feiertage auch zu den 14 Tagen

Ja

dazu. wenn ich zum 31.12. aufhören muss, muss ich dann am 15.
oder 17.12 kündigen?

Spätester Tag des Zugangs der schriftlichen Kü: 17.12.

Ich war dann halt insgesamt nur kurz im Betrieb. Habe ich
trotzdem Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ja

Richtet sich dass nach der Betriebszugehörigkeit

Nein, allerdings wird es natürlich kürzer ausfallen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Marco,

Vielen Dank für die schnelle und hilfreichen Tipps.

stellt sich nur die Frage, was der Arbeitgeber bezeugen soll in einem „qualifizierten“ Zeugnis, wenn der Arbeitnehmer nur „z.B nach 2 Tagen“ krank wurde…

Ich als AG würde mich auf die Unmöglichkeit einer Ausstellung berufen.

Gruss
bernd

Ich war dann halt insgesamt nur kurz im Betrieb. Habe ich
trotzdem Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Richtet sich dass nach der Betriebszugehörigkeit
Danke

schreib doch ruhig ein Zeugnis…
… denn wenn jemand nach 2 !!! Tagen kündigt gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Arschloch! Entweder derjenige der nach zwei Tagen kündigt oder derjneige Chef der er schafft jemanden innerhalb von zwei Tagen zu vergaulen ;o)))

Bernd